Bundestag stimmt für Änderungen beim Kurzarbeitergeld
Der Bundestag hat am Freitag, 13. März 2020, einstimmig einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (19/17893) angenommen. Der Gesetzentwurf wurde in erster, zweiter und dritter Lesung beraten und direkt abgestimmt. Dazu lag ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (19/17901).
Überwiesen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales wurden ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (19/17740) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Berufliche Weiterbildung stärken – Weiterbildungsgeld einführen“ (19/17753).
Gesetz zum Kurzarbeitergeld
Das beschlossene Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld (19/17893) sieht vor, dass die Bundesregierung befristet bis Ende 2021 Rechtsverordnungen erlassen kann, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, um den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, Betriebe zu entlasten und auch Leiharbeitern den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu ermöglichen.
Konkret wird das Dritte Buch Sozialgesetzbuch geändert. Eine Verordnung der Bundesregierung ermöglicht künftig, dass nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Nach derzeitigem Recht gilt, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Zudem soll künftig auf den Einsatz von negativen Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit ganz oder teilweise verzichtet werden. Arbeitgeber sollen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet bekommen.
Durch Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kann die Bundesregierung künftig per Verordnung ermöglichen, dass Kurzarbeitergeld auch an Leiharbeitskräfte gezahlt wird. Voraussetzung für eine solche Verordnung ist eine krisenhafte Situation, die für Branchen oder Regionen übergreifend erhebliche Auswirkungen auf Beschäftigungsverhältnisse und den Arbeitsmarkt hat.
Bundesregierung: Gute Erfahrungen mit der Kurzarbeit
Da auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wegen des Coronavirus vorsorglich im Homeoffice arbeitet, übernahm Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die erste Rede der Debatte. „Es geht um die Frage: Wie können wir mit einer großen strukturellen Krise, die Arbeit und Beschäftigung unmittelbar betrifft, gut umgehen? Und wir haben Erfahrung damit“, sagte er unter Verweis auf den großflächigen Einsatz der Kurzarbeit während der Finanzkrise 2008/2009.
Kurzarbeit habe damals gut funktioniert. Deswegen sei es richtig, diese auch jetzt schnellstmöglich zu ermöglichen, denn „wir müssen dafür sorgen, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben“, betonte Scholz.
AfD: Deutschland ist instabil
Norbert Kleinwächter (AfD) nannte es zwar auch absolut richtig, mit dem Gesetz ein wichtiges Zeichen der Solidarität zu setzen. Dies werde aber nicht reichen, denn es müssten auch die Kleinstunternehmer geschützt werden, die bisher nicht von den Kurzarbeit-Regeln profitieren können.
Er nutzte seine Rede aber auch für eine grundsätzliche Kritik an der Bundesregierung. Diese habe durch ihre Politik der offenen Grenzen mit zu dem aktuellen Ausmaß der Krise beigetragen. Die Politik der „gnadenlosen Globalisierung“ habe Deutschland instabil gemacht, sagte Kleinwächter.
CDU/CSU: Schutzschirm für Arbeitsplätze
Hermann Gröhe (CDU/CSU) bezeichnete es als absurd, auf so eine krisenhafte Situation mit Abschottungsphantasien zu antworten. „Wichtig ist, dass von uns das Signal ausgeht: Wir handeln schnell und gemeinsam.“
Wenn man jetzt über eine Einschränkung des öffentlichen Lebens rede, dann wisse man, dass die ganze Wirtschaft betroffen sei. Deshalb „brauchen wir diesen Schutzschirm für Arbeitsplätze, damit sich die Menschen nicht auch noch Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen“, betonte Gröhe.
FDP: Maßnahmen für Selbstständige und Kleinstunternehmer
Johannes Vogel (FDP) nannte es „schäbig“, diese Debatte dafür zu benutzen, um gegen Globalisierung und Ausländer zu hetzen. Es sei absolut richtig, jetzt schnell Kurzarbeit zu ermöglichen und dieses Gesetz auch von jenem über die Weiterbildung abzukoppeln.
Vogel mahnte jedoch, Kleinstunternehmer, Freelancer und Selbstständige dabei nicht aus dem Blick zu verlieren. Auch diese würden durch die Corona-Krise in eine sehr schwierige Lage geraten und brauchten Unterstützung, so Vogel.
Linke: Ungleiche Behandlung von Unternehmen und Beschäftigten
Susanne Ferschl (Die Linke) sagte, ein stabiler und handlungsfähiger Staat sei gerade jetzt wichtig. „Es ist richtig, Kurzarbeit auszuweiten, denn es ist ein Instrument, das Firmen in der Krise schützt.“ Sie kritisierte jedoch die ungleiche Behandlung von Unternehmen und Beschäftigten.
Während letztere Einbußen beim Kurzarbeitergeld hinnehmen müssten, weil es nicht der vollen Höhe des Gehaltes entspreche, bekämen Firmen die Sozialbeiträge komplett erstattet. Auch sie verwies auf die Situation der Kleinstunternehmer und Selbstständigen. Hier müsse dringend nachgebessert werden, forderte sie.
Grüne: Eine starke Arbeitslosenversicherung ist wichtig
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, in der aktuellen Krise sei Kurzarbeit noch wichtiger als während der Finanzkrise. „Wir haben jetzt die Rücklagen, die nötig sind. Deswegen ist es richtig, dass es die Arbeitslosenversicherung gibt. Sie muss weiter gestärkt werden“, sagte er.
Aber auch Selbstständige brauchten jetzt Unterstützung. Deswegen fordere seine Fraktion schon lange, arbeitsmarktpolitische Instrumente auch für diese Gruppe zu öffnen.
SPD: Beschäftigung zukunftsfähig machen
Kerstin Tack (SPD) ging in ihrer Rede auch auf das Gesetz zur Weiterbildungsförderung ein. Mit diesem Gesetz würden die notwendigen Qualifikationen der Mitarbeiter unterstützt, um den Strukturwandel der Arbeitswelt zu bestehen.
Deswegen heiße das Gesetz immer noch Arbeit-von-morgen-Gesetz, denn es müsse klar sein, dass die Beschäftigten von heute auch die Beschäftigten von morgen sein werden, so Tack.
Gesetzentwurf zur beruflichen Weiterbildung
Wie es im in die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung„ (19/17740) heißt, führen der Umbau und der Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft. Damit einher gehe auch die Transformation der Arbeitswelt, die die Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenzen der Beschäftigten verändern und große qualifikatorische Anpassungen notwendig machen werde.
Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen gelte es, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterzuentwickeln, um die Menschen in Deutschland rechtzeitig auf die Arbeit von morgen vorbereiten zu können. Angesichts der Erkenntnis, dass in lebensbegleitendem Lernen und Weiterbildung auch für ältere Beschäftigte der Schlüssel zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit im Strukturwandel liege, sollen besonders die Möglichkeiten von Weiterbildung und Qualifizierung in besonderen Situationen gestärkt werden.
So sollen unter anderem höhere Zuschüsse gezahlt werden können, wenn ein größerer Anteil der Beschäftigten eines Betriebes einer Anpassung der beruflichen Kompetenzen bedarf. Auch das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Förderung der beruflichen Weiterbildung soll für Arbeitgeber und Beschäftigte vereinfacht werden.
“Qualifizierungsmöglichkeiten ausbauen„
Die Qualifizierungsmöglichkeiten in einer Transfergesellschaft sollen ausgebaut werden. Insbesondere solle die Qualifizierung aller Beschäftigten unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation gefördert werden können. Geringqualifizierte sollen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung durch Agenturen für Arbeit und Jobcenter erhalten. Auch die Ausbildungsförderung solle gestärkt werden: die Assistierte Ausbildung solle verstetigt und weiterentwickelt werden.
Dabei sollen ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung zusammengeführt werden. Die Möglichkeit, während einer betrieblichen Berufsausbildung mit der weiterentwickelten Assistierten Ausbildung zu fördern, solle auch Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die ihre Berufsausbildung in Deutschland absolvieren, eröffnet werden. Für Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung wollen die Fraktionen eine Fahrkostenförderung schaffen.
Antrag der Linken
Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem in die Ausschüsse überwiesenen Antrag (19/17753) auf, einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung zu gewährleisten und ein Weiterbildungsgeld einzuführen, das für Arbeitslosengeldbezieher in Weiterbildung einheitlich 90 Prozent des vorherigen Nettoarbeitsentgelts, mindestens aber 200 Euro pro Monat, zusätzlich zum Arbeitslosengeld I beträgt. Zudem solle ein Aufschlag für Hartz-IV-Leistungsberechtigte von monatlich 200 Euro auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte eingeführt werden.
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I solle von der Zeit der Weiterbildung unberührt bleiben. Eine Absenkung durch allgemeine Preissteigerungen sei durch einen jährlichen Inflationsausgleich zu vermeiden (sogenannte Dynamisierung). Die bis Ende 2020 befristete Prämie will die Fraktion bei bestandener Zwischenprüfung und bei bestandenem Abschluss entfristen. (che/13.03.2020)