Abgesetzt: Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
Von der Tagesordnung am Mittwoch, 29. Januar 2020, abgesetzt hat der Bundestag eine Debatte über befristete Arbeitesverträge in der Wissenschaft. Beraten werden sollten ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Befristungen zurückdrängen – Dauerstellen für Daueraufgaben in der Wissenschaft“ (19/16499) sowie den Entwurf der FDP-Fraktion für ein zweites Gesetzes über „befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“.
Linke: Wissenschaftszeitvertragsgesetz novellieren
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu novellieren. Dabei soll das Qualifikationsziel ein formaler Abschluss wie beispielsweise eine Promotion oder eine Habilitation sein. Die Mindestvertragslaufzeit befristeter Arbeitsverträge soll generell 24 Monate beziehungsweise 36 Monate bei Befristung mit Qualifikationsziel sein. Die Anzahl zulässiger, aufeinander folgender befristeter Verträge, die unter das Gesetz fallen, soll auf zwei Jahre begrenzt werden. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die einem Qualifizierungsziel dienen, soll die hierfür verfügbare Arbeitszeit zwei Dritteln der vereinbarten Arbeitszeit entsprechen. Zudem darf aus Sicht der Fraktion der Umfang der Stelle insgesamt 20 Stunden pro Woche nicht unterschreiten.
Hoher Anteil befristet Beschäftigter
Nach Ansicht der Abgeordneten ist der Anteil der Befristungen unter wissenschaftlichen und künstlerischen Hochschulbeschäftigten zu hoch. Die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgeseztes von 2016 habe ausweislich der Erhebungen des Statistischen Bundesamtes nur zu einer minimalen Senkung des Anteils der Befristungen unter den Beschäftigten geführt.
Unverändert arbeiteten rund 90 Prozent des künstlerischen und wissenschaftlichen Personals mit befristeten Arbeitsverträgen. Und auch an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Wissenschaftsakademien würden kaum noch unbefristete Arbeitsverträge angeboten. (rol/hau/28.01.2020)