Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ (19/14336) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (19/16916) angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 352 Abgeordnete für den Entwurf, 157 dagegen. Es gab 127 Enthaltungen. Der wortgleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/14977, 19/15660, 19/15933 Nr. 5) wurde einstimmig für erledigt erklärt. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschuss zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (19/16917).
Vier Initiativen der Opposition abgelehnt
In zweiter Beratung hatte der Bundestag zuvor einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/16926) abgelehnt. Dafür gestimmt hatten nur die Liberalen, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die FDP wollte erreichen, dass Doppelstrukturen vermieden und die vorhandenen zivilen Netzwerke gefördert und gestärkt werden, indem der Koalitionsentwurf dies klar und eindeutig herausstellt.
In dritter Beratung fand zudem ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/16927) keine Mehrheit. Ihm stimmten nur die Grünen zu, CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab. Die Linke und die Grünen enthielten sich. Die Grünen hatten verlangt, die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung zu berücksichtigen und besonders den Anforderungen der Barrierefreiheit zu entsprechen.
Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag darüber hinaus einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Stärkung des Ehrenamts – Ausbau der Ehrenamtskarte“ (19/14346) vor, zu dem er Familienausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/16916) vorgelegt hatte.
Auch die FDP-Fraktion scheiterte mit ihrem Antrag mit dem Titel „Engagement- und Ehrenamts-Check“ (19/16654). In namentlicher Abstimmung votierten 431 Abgeordnete gegen die Initiative, 78 stimmten dafür, es gab 125 Enthaltungen.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen soll das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt vor allem in strukturschwachen und ländlichen Räumen durch eine Stiftung des Bundes gefördert werden.
Die zu gründende „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ mit Sitz in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) wird jährlich mit 30 Millionen Euro vom Bund ausgestattet.
„Begleitende Forschungsvorhaben unterstützen“
Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen.
Zudem soll sie Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung, fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.
„Strukturen durch demografischen Wandel bedroht“
Die Koalitionsfraktionen weisen darauf hin, dass sich zwar bundesweit rund 30 Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren, allerdings sei dieses Engagement nicht in allen Regionen Deutschlands gleich stark ausgeprägt und in einigen Regionen zunehmend „fragil“.
Vor allem in den ostdeutschen Ländern seien bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragene Strukturen mancherorts „nur äußerst schwach ausgeprägt“. Gerade in strukturschwachen Regionen seien die bestehenden Strukturen durch den demografischen Wandel bedroht.
Abgelehnter Antrag der AfD
In ihrem abgelehnten Antrag „Stärkung des Ehrenamts – Ausbau der Ehrenamtskarte“ (19/14346) forderte die AfD, dass in den Kommunen Ehrenamtskarten mit bundes- und landesweit gültigen Vergünstigungen ausgegeben werden können. Die Bundesregierung sollte die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Sie sollte zudem Partner bei den Energieversorgern, im öffentlichen Personennahverkehr und im klassischen Konsumbereich für Vergünstigungen für ehrenamtlich aktive Bürger akquirieren.
Ehrenamtskarten seien ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes für das ehrenamtliche Engagement, schrieb die AfD in ihrem Antrag. In vielen Bundesländern und Kommunen existierten bereits solche Karten mit unterschiedlichen Angeboten. Diese seien jedoch regional begrenzt. Deshalb müssten deutschlandweit gültige Vergünstigungen geschaffen werden. Nach dem Willen der AfD sollte auch eine Ehrenamtskarte für im Ausland lebende Deutsche, die sich dort ehrenamtlich mit Bezug auf Deutschland engagieren, eingeführt werden.
Abgelehnter Antrag der FDP
Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollten Gesetzesvorhaben, Richtlinien und andere Maßnahmen daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen sie für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement haben. In ihrem Antrag (19/16654) forderten die Liberalen die Bundesregierung auf, einen Engagement- und Ehrenamts-Check unter der Mitwirkung von Experten aus den unterschiedlichen Strukturen des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements mit Unterstützung des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation zu entwickeln.
Dieser Engagement- und Ehrenamts-Check sollte sowohl während der Erstellung eines Gesetzentwurfs als auch im anschließenden parlamentarischen Verfahren eingebunden werden. Zudem sollte die Sonderstellung von Engagement und Ehrenamt als Leitprinzip der Gesetzgebung und des Regierungshandelns verankert werden.
Die FDP-Fraktion wies darauf hin, dass viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens ohne das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement von mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland nicht mehr denkbar seien. Das Ziel eines demokratisch verfassten Staates müsse es deshalb sein, diesen Beitrag zu würdigen, zu unterstützen und bestmöglich zu fördern. (aw/hau/eis/30.01.2020)