FDP will Entlastungen bei der Einkommensteuer
Der Bundestag hat sich am Freitag, 31. Januar 2020, mit einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (19/16830) befasst und dieses „Steuerentlastungsgesetz 2020“ im Anschluss zur federführenden Bertung an den Finanzausschuss überwiesen.
Liberale wollen Steuertarif ändern
Die FDP will den Einkommensteuertarif gerechter gestalten. Einerseits solle die Steuerlast nicht am stärksten bei den kleinen und mittleren Einkommen ansteigen, anderseits solle nicht die Mitte der Gesellschaft mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen müssen. Deshalb will sie den zweiten Tarifeckwert rückwirkend zum 1. Januar 2020 von 14.532 Euro um 1.000 Euro auf 15.532 Euro erhöhen. Er solle damit „nach rechts verschoben“ werden, sodass der jeweils nächste Steuersatz erst bei einem höheren Einkommen greift. Dadurch wird der sogenannte Mittelstandsbauch abgeflacht und der Tarif leistungsgerecht und chancenorientiert umgestaltet.
Daneben will die Fraktion den dritten Tarifeckwert von 57.051 auf 90.000 Euro ebenfalls nach rechts verschieben, sodass der Tarif insgesamt gestreckt und dadurch flacher wird. Es werde somit sichergestellt, dass die Mitte der Gesellschaft entlastet wird und dazu nicht schon mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen muss.
In den folgenden Jahren solle der Mittelstandsbauch schrittweise und haushaltsverträglich weiter abgeschmolzen werden. Das Ziel solle ein linear-progressiver Tarif ohne Stufen sein. Ebenso seien zum 1. Januar 2021 die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs im Hinblick auf das sicherzustellende Existenzminimum und die Auswirkungen der sogenannten „kalten Progression“ erneut zu überprüfen und anzupassen.
„Einkommensteuertarif strecken“
Dem Entwurf zufolge soll der Tarif der Einkommensteuer so „gestreckt“ werden, dass man erst bei einem deutlich höheren Einkommen als jetzt den Spitzensteuersatz zahlen muss und auch mit darunterliegenden Einkommen jeweils erst später in einen höheren Steuertarif kommt. Dies soll dadurch geschehen, dass die sogenannten Eckwerte erhöht werden. Ein Eckwert besagt, dass der oberhalb dieses Betrags liegende Teil eines Einkommens höher besteuert wird als der darunterliegende.
Die FDP-Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass die Steuerquote in Deutschland, also der Anteil des Steueraufkommens an der Wirtschaftsleistung des Landes, Jahr für Jahr steige. 2014, im ersten Jahr mit einem gesamtstaatlich ausgeglichenen Haushalt, habe die Steuerquote 22,01 Prozent betragen. Laut der Steuerschätzung der Bundesregierung solle sie bis 2024 auf 23,58 Prozent steigen. „Dieser unaufhörlichen Steigerungsspirale muss etwas entgegengesetzt werden“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Ziel ist es nach den Worten der Antragsteller, den Tarif „gerechter“ zu gestalten. „Einerseits soll die Steuerlast nicht am stärksten bei den kleinen und mittleren Einkommen ansteigen und andererseits soll nicht die Mitte der Gesellschaft mit einem Teil ihres Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen müssen.“ Die gestreckten Tarife sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion bereits für das laufende Jahr gelten. Darüber hinaus solle in den Folgejahren der sogenannte Mittelstandsbauch, also die relativ hohe Besteuerung mittlerer Einkommen, „schrittweise und haushaltsverträglich weiter abgeschmolzen werden“. Ziel sei „ein linear-progressiver Tarif ohne Stufen“.(eis/vom/pst/31.01.2020)