AfD will Verhältnis der EU zu Israel verbessern
Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2020, zwei Anträge der AfD-Fraktion zu Israel nach erster Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Im ersten Antrag verlangt die Fraktion, das Verhältnis der Europäischen Union zu Israel zu verbessern (19/16855). Der Antrag soll federführend im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden.
In ihrem zweiten Antrag fordert die AfD Maßnahmen gegen die Diskriminierung von israelischen Staatsangehörigen (19/16856). Diesen Antrag überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss. Die AfD hatte die Federführung beim Rechtsausschuss beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.
Erster Antrag der AfD
Im ersten Antrag (19/16855) wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für die Verbesserung des Verhältnisses zwischen der EU und Israel einzusetzen. Auch solle sie darauf hinwirken, dass die Haltung der EU gegenüber Israel berücksichtigt, dass Israel die einzige westliche Demokratie im Nahen Osten ist, die durch denselben islamistischen Terror bedroht werde, der auch in Europa schon viele Opfer gekostet habe.
Die Regierung solle sich in der EU ferner dafür stark machen, Unterscheidung zwischen einem politischen Arm und einem militärischen Arm der Hisbollah aufzugeben und die Hisbollah im Ganzen auf die Terrorliste der EU zu setzen. Die Kooperation zwischen den EU-Staaten und Israel vor allem bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus solle intensiviert werden. Darüber hinaus will die Fraktion, dass die EU-Kommission untersuchen lässt und Ausgaben und Förderprogramme überprüft, inwieweit es Verbindungen zwischen geförderten Organisationen und der sogenannten BDS-Bewegung oder anderen Initiativen mit gleichgerichteten Zielen gibt. Das Ergebnis solle der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Zweiter Antrag der AfD
Im zweiten Antrag (19/16856) wird die Bundesregierung aufgefordert, Diskriminierungen von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit, wie zum Beispiel durch Kuwait Airways, künftig zu unterbinden. Zugleich solle versucht werden, eine Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik und Kuwait über den Fluglinienverkehr dahingehend herbeizuführen, dass derartige Diskriminierungen von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit künftig unterbunden werden.
Wenn sich die kuwaitische Seite nicht bereit erkläre, ihre diskriminierende Praxis zulasten von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit zu beenden, soll nach Ansicht der AfD die Möglichkeit geprüft werden, das Abkommen zu kündigen und die Kündigung gegebenenfalls als Ultima Ratio umzusetzen. (vom/30.01.2020)