Immunität von Karin Strenz und Alexander Gauland aufgehoben
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 30. Januar 2020, zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu Anträgen auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse (19/16920, 19/16921) angenommen.
Genehmigungen erteilt
Im ersten Fall (19/16920) erteilte der Bundestag damit die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsetzungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen die CDU-Abgeordnete Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 9. Januar 2020 und vom 24. Januar 2020 sowie Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 27. Januar 2020. Bei der Abstimmung enthielt sich die überwiegende Mehrheit der AfD-Fraktion.
Im zweiten Fall (19/16921) wurde die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsetzungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Alexander Gauland gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2019 erteilt. Bei der Abstimmung enthielt sich die AfD-Fraktion. (vom/30.01.2020)