Anträge zur Erhöhung des Anteils der Frauen im Bundestag
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 16. Januar 2020, erstmals mit einem Antrag mit dem Titel „Mehr Frauen in den Deutschen Bundestag – Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen“ (19/16485), den eine Gruppe von 44 Abgeordneten vorgelegt hat, sowie einem Antrag der FDP (19/16486) befasst. Die Vorlage der 44 Abgeordneten wurde im Anschluss in den Ausschuss für Inneres und Heimat zur federführenden Beratung überwiesen. Von den 44 Abgeordneten gehören je 22 der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, wobei auf Seiten der Linken auch vier männliche Abgeordnete den Antrag mittragen (Lorenz Gösta Beutin, Niema Movassat, Norbert Müller und Hubertus Zdebel).
Antrag von 44 Abgeordneten
Die von den 44 Abgeordneten avisierte Kommission soll Vorschläge für gesetzliche Regelungen und Maßnahmen für Listen und Wahlkreise erarbeiten und prüfen, Ausnahmeregelungen und Sanktionierungen empfehlen und rechtliche Möglichkeiten im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung ermitteln. Verbessert werden sollen die Rahmenbedingungen im Vorfeld von Kandidaturen und im parlamentarischen Alltag.
Der Kommission sollen neun Bundestagsabgeordnete und neun Sachverständige aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft angehören. Die Kommission soll sich nach dem Willen der Linken Anfang 2020 konstituieren, öffentlich tagen und dem Bundestag innerhalb eines Jahres Vorschläge für gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen vorlegen, um einee gleiche Anzahl von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag anzustreben.
Antrag der FDP
Im federführenden Innenausschuss weiterberaten werden soll ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Mehr Frauen in den Bundestag – Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für mehr Repräsentanz von Frauen im Parlament“ (19/16486). Was die Zusammensetzung der geforderten Kommission und den Zeitplan angeht, deckt sich der Antrag mit dem der 44 Abgeordneten.
Die Kommission soll nach dem Willen der FDP beauftragt werden, Barrieren im Vorfeld von Kandidaturen und im parlamentarischen Alltag zu analysieren und die Vorbildfunktion des Bundestages im Hinblick auf die Repräsentanz von Frauen in Politik und Gesellschaft zu verdeutlichen. Auch solle sie Vorschläge für Maßnahmen in der vorgelagerten Phase von Kandidaturen in Wahlkreisen, vor allem bei der Aufstellung von Wahllisten, entwickeln und rechtlich prüfen. (sas/vom/16.01.2020)