Inneres

AfD-Fraktion fordert „echte Wahlrechtsreform“

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eine echte Wahlrechtsreform jetzt“ (19/14066) erstmals beraten und im Anschluss an zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Die AfD hatte die Federführung beim Rechtsausschuss beantragt, konnte sich aber gegen das Votum aller übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.

„Personales Element der Verhältniswahl stärken“

Die AfD will die derzeitigen Wahlkreise erhalten, das Prinzip einer personalisierten Verhältniswahl beibehalten und sicherstellen, dass die im Bundeswahlgesetz festgelegte Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten unterschritten oder zumindest eingehalten wird. Zugleich müsse gewährleistet werden, dass eine Partei in einem Bundesland höchstens so viele Direktmandate erhält wie es dem Zweitstimmenanteil der Partei in dem Land entspricht.

Beibehalten werden soll, dass für den Fall, dass einer Partei durch den Zweitstimmenanteil mehr Mandate zustehen als sie Direktmandate errungen hat, diese über den Zugriff auf die Landesliste besetzt werden. Das personale Element der Verhältniswahl will die Fraktion stärken, indem dem Wähler mehrere Zweitstimmen gegeben werden und damit die Möglichkeit, einzelne Bewerber zu kennzeichnen, mit der Folge, dass die Reihenfolge der Bewerber auf der Landesliste verändert wird. (hau/17.10.2019)