Mehr als acht Monate auf Auskunft aus Tunesien über Amri gewartet
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2016 mehr als acht Monate lang auf eine Auskunft der tunesischen Behörden über die Staatsangehörigkeit des späteren Attentäters Anis Amri warten müssen. Dies berichtete der zuständige Verbindungsbeamte in Tunis am Donnerstag, 16. Mai 2019, dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Der heute 40-jährige Kriminalhauptkommissar S. ist seit 2002 im BKA und war dort seit 2003 im Polizeilichen Staatsschutz tätig. Seit dem 1. Juli 2016 vertritt er seine Behörde in dem nordafrikanischen Land. Auf seinem Schreibtische landen, wie er sagte, im Jahr 50 bis 60 Vorgänge aus den Fachabteilungen des BKA.
Den Vorgang Amri in Tunis vorgefunden
Seine Ansprechpartner in Tunis seien die tunesische Interpolstelle sowie der Polizeiliche Nachrichtendienst DSE, berichtete der Zeuge. Den Vorgang Amri habe er bereits bei seinem Dienstantritt als Verbindungsbeamter vorgefunden. Das erste Auskunftsersuchen über den in Deutschland als Gefährder auffälligen Asylbewerber sei den tunesischen Behörden am 16. Februar 2016 zugegangen.
Er selbst habe mindestens alle drei Wochen nachgefragt, auch mehrfach Lichtbilder und Fingerabdrücke Amris bei seinen einheimischen Gesprächspartnern eingereicht. Diese hätten schließlich am 21. Oktober 2016 bestätigt, dass Amri tunesischer Staatsbürger sei.
„Zusammenarbeit ist langwierig und schwierig“
Der Zeuge betonte, er sei mit den gleichzeitigen, ebenfalls auf zähen Widerstand stoßenden Bemühungen deutscher Ausländerbehörden, Passersatzpapiere für Amri zu beschaffen, um seine Abschiebung zu ermöglichen, nicht befasst gewesen. Seine Aufgabe sei, Informationen zu gewinnen, die in deutschen Straf- und Ermittlungsverfahren benötigt würden, und dem BKA, zuständigen Polizeidienststellen der Länder sowie Staatsanwaltschaften zuzuleiten. Er habe „Türen zu öffnen und vorher die Türen überhaupt zu finden“.
Dabei habe das Verhalten der tunesischen Behörden im Fall Amri durchaus dem entsprochen, was er in seiner mittlerweile fast dreijährigen Tätigkeit generell erlebe: „Die Zusammenarbeit ist langwierig und schwierig, und nur durch permanentes Nachsetzen kommt man zu Ergebnissen“, sagte der Zeuge. Die deutsche Seite würde sich „natürlich schnellere und präzisere Antworten auf unsere Erkenntnisanfragen wünschen“. In der Regel gelte aber der Erfahrungssatz: „Welche Antwort man wann und wie bekommt, ist offen.“
„Ein gewisser Widerwille wahrnehmbar“
Zu den strukturellen Problemen auf tunesischer Seite zählte der Zeuge häufige Personalwechsel in maßgeblichen Positionen. Allein in den knapp drei Jahren seiner bisherigen Tätigkeit habe er vier verschiedene Innenminister erlebt. So sei es schwierig, stabile und belastbare Gesprächskanäle aufzubauen. In tunesischen Sicherheitsbehörden sei auch ein gewisser Widerwille wahrnehmbar, Erkenntnisse mit ausländischen Diensten zu teilen. Im Übrigen beobachte er ein stetes Auf und Ab in der Kooperationsbereitschaft der Gegenseite, die mal mehr, mal weniger zugänglich sei. Von einer „konstanten Verbesserung“ seit Amris Berliner Attentat im Dezember 2016 „kann man nicht reden“, sagte der Zeuge: „Es erschließt sich oft nicht, warum letztlich einfache Anfragen – warum das so lange braucht.“
Parallel zu den Bemühungen des BKA hatte das Zentrale Ausländeramt iin Köln am 29. Juni 2016 beim tunesischen Generalkonsulat in Bonn Passersatzpapier für Amri beantragt. Das Generalkonsulat antwortete am 20. Oktober, der Mann sei in Tunesien unbekannt, einen Tag, bevor der Zeuge S. von seinen einheimischen Gewährsleuten eine gegenteilige Auskunft erhielt. Dieser Vorgang war dem Zeugen indes unbekannt.
„Terroranschlag relativ gut aufgeklärt“
Der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 ist nach Ansicht einer leitenden Beamtin des BKA „relativ gut aufgeklärt“. Nach wie vor im Dunkeln liege lediglich der Fluchtweg des Attentäters Anis Amri bis zur niederländischen Grenze und die Herkunft der Waffe, die er bei der Tat bei sich hatte, sagte Kriminaldirektorin Julia Pohlmeier im weiteren Verlauf der Sitzung. Di
Die heute 49-jährige Zeugin war nach eigenen Worten als Leiterin des Ermittlungsreferats seit 2012 an mehreren Einsätzen gegen terrorverdächtige Islamisten führend beteiligt. Nach dem Berliner Anschlag war sie stellvertretende Polizeiführerin in der Besonderen Aufbau-Organisation (BAO) „City“, die die Vorgeschichte der Tat untersuchte.
Die geparkten Fernlaster „abgeklinkt“
Wie andere BKA-Zeugen vor ihr betonte auch Pohlmeier, dass Amri ihrer Überzeugung nach den Anschlag allein verübt habe. Er habe zwar in Verbindung mit Kontaktpersonen außerhalb Deutschlands gestanden, doch seien keine Hinweise gefunden worden, dass er in Berlin Hilfe und Unterstützung in Anspruch habe nehmen müssen. Seit dem 28. November, als er begonnen habe, unter den am Berliner Friedrich-Krause-Ufer abgestellten Schwerlastern nach einem geeigneten Tatfahrzeug zu suchen, sei er allein unterwegs gewesen.
Amris Problem sei gewesen, dass man einen modernen Lastwagen nicht mehr einfach kurzschließen kann, um ihn zu starten. Er habe also ein Fahrzeug finden müssen, wo der Schlüssel im Zündschloss steckte. Immer wieder sei er am Friedrich-Krause-Ufer entlang gelaufen und habe die geparkten Fernlaster „abgeklinkt“, also ausprobiert, ob das Fahrerhaus offen stand. Damit sei das Gelingen des Anschlages von einem Zufallstreffer abhängig gewesen. Als Amri am Abend des 18. Dezember in einem Imbiss mit seinem Freund Bilel ben Ammar zusammensaß, habe er daher noch nicht wissen können, dass er am nächsten Tag erfolgreich sein würde.
„Ben Ammar war ein genauso unberechenbarer Islamist“
Die Zeugin verteidigte die später vielfach als voreilig kritisierte Abschiebung des mittlerweile in tunesischer Haft sitzenden Ben Ammar am 1. Februar 2017. Ben Ammar sei ein nicht weniger gefährlicher und genauso „unberechenbarer“ Islamist gewesen wie sein Freund Amri. Zu befürchten sei gewesen, dass er sich, wäre er in Deutschland auf freiem Fuß geblieben, an dessen Vorbild inspiriert und ebenfalls einen Anschlag verübt hätte.
Nach dem Attentat war Ben Ammar zehn Tage lang verschollen. Als er am 29. Dezember wieder auftauchte, sei es also darum gegangen, ihn auf jeden Fall hinter Schloss und Riegel zu bringen. Als Vorwand habe ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialhilfebetrugs in zwei Fällen herhalten müssen, das der Generalstaatsanwalt in Berlin gegen Ben Ammar geführt habe. Ein solcher Vorwurf sei als Haftgrund allerdings kaum belastbar gewesen. Eine Mittäterschaft am Anschlag sei Ben Ammar nicht nachzuweisen gewesen.
„Wir haben richtig gute Arbeit geleistet“
Die Behörden hätten also vor der Wahl gestanden: Ben Ammar abzuschieben auf die Gefahr hin, dass sie später als „Deppen“ dastünden, wenn sich doch noch Hinweise auf eine Mittäterschaft gefunden hätten. Oder ihn auf freien Fuß zu setzen mit dem Risiko eines weiteren Attentats.
Diese Gefahr sei ihr weitaus größer erschienen, sagte die Zeugin: „Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass ich mich zwei Jahre später wegen zu schneller Abschiebung eines islamistischen Gefährders würde rechtfertigen müssen. Aus damaliger Perspektive haben wir gute Arbeit geleistet, richtig gute Arbeit.“ (wid/16.05.2019)
Liste der geladenen Zeugen
- St. S., Kriminalhauptkommissar, Bundeskriminalamt
- Dr. Julia Pohlmeier, Kriminaldirektorin, Bundeskriminalamt
- R. W., Bundesnachrichtendienst (nichtöffentlich)