Mariana Harder-Kühnel auch im dritten Wahlgang gescheitert
Die AfD-Abgeordnete Mariana Iris Harder-Kühnel hat auch im dritten Wahlgang für das Vizepräsidentenamt im Bundestag die erforderliche Mehrheit verfehlt. In geheimer Wahl votierten am Donnerstag, 4. April 2019, 199 Abgeordnete für die von ihrer Fraktion vorgeschlagene Kandidatin (19/8856), 423 stimmten dagegen, es gab 43 Enthaltungen. Im dritten Wahlgang hätte die einfache Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen) für die Wahl ausgereicht.
Wie der amtierende Bundestagspräsident Dr. Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU) bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses mitteilte, wird es nach der Geschäftsordnung des Bundestages mit einer dreimal erfolglosen Bewerberin keinen weiteren Wahlgang mehr geben, es sei denn, dies würde im Ältestenrat vereinbart. Werden neue Bewerber vorgeschlagen, muss neu in das Wahlverfahren eingetreten werden.
Die AfD-Fraktion beantragte während der Aktuellen Stunde zur Entwicklung der Strompreise eine Sitzungsunterbrechung um eine Stunde. Der Antrag wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt, woraufhin die AfD-Abgeordneten den Plenarsaal verließen.
Die beiden vorherigen Wahlgänge
Bei der Wahl am 13. Dezember 2018 hatten in geheimer Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis 241 Abgeordnete für Harder-Kühnel gestimmt. 377 hatten sie abgelehnt, es gab 41 Enthaltungen. Damit war der Wahlvorschlag der AfD (19/6401) abgelehnt, da für eine Wahl 355 Stimmen der 709 Abgeordneten notwendig gewesen wären. Bei der ersten Wahl am 29. November 2018 hatte die 44-jährige Rechtsanwältin aus Gelnhausen 223 Stimmen bei 387 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen erhalten, womit der Wahlvorschlag der AfD (19/6015) abgelehnt war.
Nach Paragraf 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages gilt für den dritten Wahlgang, dass bei nur einem Bewerber dieser gewählt ist, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Es ist also nicht mehr erforderlich, die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (355 Stimmen) zu gewinnen.
Albrecht Glaser 2017 in drei Wahlgängen gescheitert
Insgesamt war dies bereits der sechste Anlauf der Fraktion, um das ihr zustehende Vizepräsidentenamt im Bundestag besetzen zu können. Der Bundestag hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 beschlossen, dass jede Fraktion einen Bundestagsvizepräsidenten oder eine Bundestagsvizepräsidentin stellen kann (19/3).
Der damals von der AfD-Fraktion nominierte Kandidat Albrecht Glaser hatte in drei Wahlgängen jeweils nicht die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen erreicht, sodass das der AfD zustehende Amt eines Bundestagsvizepräsidenten oder einer Bundestagsvizepräsidentin seither unbesetzt geblieben ist. (vom/04.04.2019)