AfD: Strafrahmen bei rückfälligen Tätern konsequent ausschöpfen
Der Bundestag hat am Freitag, 14. Dezember 2018, erstmalig Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Strafverschärfung bei Rückfall (19/6371) beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD tritt dafür ein, bei rückfällig gewordenen Straftätern den Strafrahmen konsequent auszuschöpfen und in bestimmten Fällen sogar zu erhöhen. Dabei geht es ihr um Delikte, die besonders empfindliche und schützenswerte Rechtsgüter wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung betreffen. Wer die Freiheits- und Eigentumsrechte und die körperliche Unversehrtheit anderer besonderes schwerwiegend durch notorische Rechtsbrüche missachte, habe insoweit das Recht auf Freiheit eindeutig verwirkt.
Der Gesetzentwurf versuche, so die AfD, durch ein gestuftes System, das sowohl Bagatelldelikte als auch schwere und besonders schwere Rückfalltaten berücksichtigt, eine sachgerechte Antwort hinsichtlich der Ausschöpfung und in bestimmten Fällen gar einer Erhöhung des Strafrahmens zu geben. Diese solle die Rechtsprechung in derlei Fällen dazu bewegen, höhere Freiheitsstrafen zu verhängen und den durch rückfällige Straftäter entstehenden sozialen Schaden abzuwenden, schreibt die Fraktion. (sas/14.12.2018)