Anpassungsverfahren für Abgeordnetenentschädigungen bleibt wirksam
Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Dezember 2017, beschlossen, dass das bisherige Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigungen auch in der neuen Wahlperiode wirksam bleibt. In namentlicher Abstimmung votierten 504 Abgeordnete für einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (19/236), 152 stimmten mit Nein und acht enthielten sich.
Jährliche Anpassung zum 1. Juli bleibt
Die drei Fraktionen hatten beantragt, dass das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigungen nach Paragraf 11 Absatz 4 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages für die laufende 19. Wahlperiode des Bundestages wirksam bleibt.
Paragraf 11 Absatz 4 besagt: „Die monatliche Entschädigung nach Absatz 1 wird jährlich zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2016, angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Dieser veröffentlicht den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache.“
CDU/CSU: Das ist transparent und nachvollziehbar
Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) betonte, dass der angestrebte Beschluss nichts „Neues“ sei. „Es ist die Verlängerung einer bestehenden Regelung.“ Es werde lediglich darüber abgestimmt, „ob die Entwicklung der Diäten weiterhin an den Nominallohnindex in Deutschland gekoppelt bleibt“. Die Bezahlung der Abgeordneten sei damit abhängig von der Lohnentwicklung der Beschäftigten in Deutschland. „Das ist transparent und nachvollziehbar“, sagte Grosse-Brömer.
„Wir beschließen keine Diätenerhöhung, sondern möglicherweise eine Senkung, denn es kommt auf die künftige Entwicklung der Löhne in Deutschland an.“ Insofern werde sich „ein Stück weit“ erfolgsorientiert bezahlen lasse. Diese Regelung sei das Ergebnis einer Expertenkommission gewesen zur Regelung einer zurecht kritisch beäugten Entschädigung von Abgeordneten.
SPD: Entschädigung an der Lohnentwicklung orientieren
Auch Carsten Schneider (SPD) befürwortete den Modus als offen und transparent. Es könne dabei allerdings nicht allen recht gemacht werden. Die Abgeordneten würden eine verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben. „Diese Tätigkeit muss auch Unabhängigkeit sichernd und angemessen sein.“
Die SPD stehe in der Kontinuität dessen, was durch die Sozialdemokraten in der letzten Legislatur beschlossen wurde. Die Abgeordnetenentschädigung soll sich an der Lohnentwicklung in Deutschland orientieren.
FDP: Keine antidemokratische Reflexe bedienen
Die Auszahlung von Diäten sei notwendig, um die professionell Politik zu betreiben. Abhängigkeiten sollen dadurch vermieden werden. „Alt ist der Versuch, einen bösen Schein auf diese Instrument zu lenken“, sagte Dr. Marco Buschmann (FDP). Es sei natürlich problematisch, wenn man selber über die eigenen Bezahlung mit fremden Geld nachdenkt. Deshalb hätten aber auch Populisten zu allen Zeiten versucht, antidemokratische und antiparlamentarische Reflexe zu nutzen.
In der Sache sei dieses gesetzliche System aber richtig. Das Niveau der Diäten werde dadurch bestimmt und die Anlehnung an die Lohnentwicklung im Land sei plausibel. Die FDP stimme deshalb dieser Regelung zu, obwohl die Fraktion sich einen „schlanken Fuß“ hätte machen können. „Aber man muss auch zu Dingen stehen, die man für richtig hält, wenn sie unpopulär sind.“
AfD lehnt Automatismus ab
Stefan Keuter (AfD) übte Kritik daran, dass die „verklausulierte Anpassung“ ohne Aussprache „durchgewunken“ werden ohne Debatte und Rechtfertigung sollte. „Schämen Sie sich nicht“, fragte der Abgeordnete. Die Diät sei in den letzten vier Jahren von von 8.200 Euro auf 9.500 Euro Brutto im Monat erhöht worden. Nur die Differenz der Erhöhung - 1300 Euro - entspreche der Standardrente in Deutschland.
Diäten über 9.500 Euro, monatliches Personalbudget von fast 22.000 Euro, Sachkontoleistungen von 1.000 Euro und Bahncard erster Klasse und eine Fahrbereitschaft und eine kostenfreie Steuerpauschale von über 4.300 Euro stünden jedem Abgeordneten zu. „Es geht hier um hart erarbeitetes Steuergeld.“ Der vorgeschlagene Automatismus sei deshalb aus Sicht der AfD eine „Frechheit“.
Linke: Das Verfahren muss kritisiert werden
Ausgerechnet die AfD, die auf Fraktionssitzungen mehrere 10.000 Euro für Schnittchen und Mettigel „rausballert“, gebe sich im Plenum moralisch, kritisierte Jan Korte (Die Linke). Mehrere Abgeordnete der Fraktion würden zudem über Doppelmandate im Bundestag und in den Landesparlamenten ausüben.
Auch die Linke unterstütze eine angemessene Entschädigung für Abgeordnete, um die parlamentarische Demokratie und ihre Abgeordneten unabhängig zu machen. Aber die Kritik daran sei berechtigt, wenn 40 Prozent der Bevölkerung über weniger Einkommen verfügen würden als in den 90er Jahren. „Das ist doch erklärungsbedürftig.“ Das Verfahren müsse kritisiert werden, denn es erscheine merkwürdig, dass in Zeiten schwieriger Koalitionsbildung in der Frage der Diäten so schnell Einigkeit herrsche. Abgeordnete sollten in die gesetzliche Rente einzahlen, schlug Korte vor, um für mehr Akzeptanz zu sorgen.
Grüne werfen AfD Scheinheiligkeit vor
„Wo liegt der Skandal, den hier manche herbeischreien wollen?“, fragte Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen). Die leidige Debatte über die Festsetzung über die Höhe der Abgeordnetenbezüge sollte durch Vorschläge einer externen Expertenkommission durch Transparenz der Wind aus den Segeln genommen werden. „Das war ein positives Moment dieser Kommission.“ Dadurch sei nachvollziehbar festgelegt worden, nach welcher Höhe Entschädigungen festgelegt werden.
Dass der Anpassungsmechanismus neu festgelegt werden muss, sei im Oktober bereits im Vorältestenrat besprochen worden. „Kein Widerspruch, keine Wortmeldung, kein Wortbeitrag der AfD“, sagte Haßelmann. Auch bei der Vorbereitung der Tagesordnung habe es keinen Widerspruch des Parlamentarischen Geschäftsführers der Alternative für Deutschland gegeben. „Wie scheinheilig ist das denn?“ Dass das Thema im Plenum beraten werde, sei nur darauf zurückzuführen, weil die CDU/CSU einen Antrag gestellt hätte.
Verfahren muss durch Beschluss bestätigt werden
Die monatliche Entschädigung eines Bundestagsabgeordneten orientiert sich nach Paragraf 11 des Abgeordnetengesetzes an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6 gemäß der Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes mit Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes). Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2017 9.541,74 Euro.
Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung, die am 24. Oktober stattfand, einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte ermittelte Betrag, bis der Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert. (vom/13.12.2017)