Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, elf Anträge der FDP und fünf Anträge der AfD zur Umwelt- und Verkehrspolitik abgelehnt.
Jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt wurden je ein FDP-Antrag mit dem Titel „Mit Marktwirtschaft und Innovation das Klima schützen und unseren Wohlstand sichern“ (19/30945) sowie mit dem Titel „Technologieoffenheit wahren – Elektromobilität nicht mit Euro 7 durch die Hintertür erzwingen“ (19/24640). Ein dritter FDP-Antrag mit dem Titel „Luftreinhaltung im Straßenverkehr – Ökonomisch, ökologisch und sozial“ (19/1693) wurde gegen die Stimmen von AfD und FDP abgelehnt. Zum zweiten und dritten Antrag lagen Beschlussempfehlungen des Verkehrsausschusses vor (19/25831, 19/5581).
Ein vierter Antrag, in dem die FDP einen Rechtsrahmen zur Hardware-Nachrüstung und Fonds zur freiwilligen Umrüstung von Euro-5-Diesel-Kfz (19/4534) fordert, wurde gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/5768). Ein fünfter Antrag der FDP-Fraktion, die Grundwasserqualität „wissenschaftlich fundiert und repräsentativ“ zu ermitteln (19/17514), wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/17944) gegen die Stimmen der AfD und FDP zurückgewiesen.
Ein weiterer Antrag der Liberalen mit dem Titel „Synthetische Kraftstoffe als integraler Bestandteil einer ökologischen Kraftstoffstrategie“ (19/27180) wurde gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/30681) abgelehnt. Die Forderung der Liberalen, „Tierwohl baurechtlich“ zu ermöglichen (19/20557), wurde gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Bauausschusses (19/30041) vor.
Die Forderung „Waldschutzoffensive starten – Schädlingsbefall stoppen, Schadholz bergen, Wälder retten“ (19/21036) wurde gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/25872) zurückgewiesen. Ein FDP-Antrag mit dem Titel „Smart Cities – Mit Datenfluss zu blühenden Städten“ (19/14045) wurde ebenfalls gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Bauausschusses (19/15364) abgelehnt. Ein weiterer Antrag der Liberalen mit dem Titel „Smart Germany – CO2 an die digitale Kette legen“ (19/14039) wurde gegen die Stimmen der Antragsteller auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/29837) abgelehnt. Einen letzten Antrag der FDP mit dem Titel „Bildung für nachhaltige Entwicklung durch Transparenz und Teilhabe“ (19/23118) lehnten CDU/CSU, SPD, AfD, Linke und Grüne gegen die Stimmen der FDP auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (19/31123 Buchstabe c) ab.
AfD-Anträge abgelehnt
Abgelehnt wurden mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen mehrere Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Abgasnorm Euro 7 stoppen – Verbot des Verbrennungsmotors durch die EU verhindern“ (19/24647) und „Keine Bevorzugung von E-Mobilität – Beschleunigung bei synthetischen Kraftstoffen und Biokraftstoffen“ (19/30966). Zum ersten Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/25831 Buchstabe a) vor, der zweite Antrag wurde direkt abgestimmt.
Dem Antrag „Diesel-Fahrverbote sofort und vollständig aufheben – Neueste wissenschaftliche Daten berücksichtigen“ (19/20069) lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/22459) zugrunde, dem Antrag „Vorfahrt für wissenschaftliche Erkenntnisse – Keine Fahrverbote bis zur Neuüberprüfung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubgrenzwerte“ (19/7471) eine des Umweltausschusses (19/7771). Der Bauausschuss hatte eine weitere Beschlussempfehlung zum Antrag „Mensch und Umwelt schützen – Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässiger Bebauung festschreiben“ (19/22543) abgegeben (19/24547).
Erster Antrag der FDP
Die Liberalen forderten in ihrem ersten Antrag ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Klimaschutz. Dabei sollen Marktwirtschaft und Innovation im Zentrum stehen (19/30945).
So sollten etwa im Bereich Klima Regulierungen zur vermeintlichen Minderung von Treibhausgasemissionen in Bereichen, die ohnehin bereits vom europäischen Emissionshandelssystem erfasst seien, abgeschafft werden, hieß es. Im Bereich Verkehr solle etwa „die als Kaufprämien und Umweltbonus umetikettierten Subventionstatbestände bei der Elektromobilität sofort“ beendet werden.
Zweiter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion hielt in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/24640) die in einem Gutachten für die Europäische Kommission vorgeschlagene neue Euro-7-Abgasnorm für überzogen. Die geplante Verschärfung bedeute ein faktisches Verbot von Verbrennungsmotoren, hieß es. Aufgrund weiterer Vorgaben wie den EU-Flottengrenzwerten würden einzig primär batteriegetriebene E-Fahrzeuge eine Alternative bieten. Es gelte aber Technologieoffenheit zu wahren, statt Elektromobilität mit Euro 7 durch die Hintertür zu erzwingen.
Angesichts der aktuellen Krise im Fahrzeugbau sehe auch die Branche selbst Überlegungen zu einer Euro 7-Abgasnorm, wie sie die EU-Kommission aktuell bespricht, äußerst kritisch, hieß es in dem Antrag. Gewarnt wurde vor den Auswirkungen einer Politik aus Verboten und Überregulierung auf die bestehenden Wertschöpfungsketten. Deutschland als führender Automobilstandort in Europa wäre davon besonders schwer betroffen. Die Bundesregierung wurde vor diesem Hintergrund aufgefordert, in einem Rechtsetzungsverfahren der EU zur Einrichtung einer neuen Abgasnorm Euro 7 dahingehend einzuwirken, „dass ein faktisches Verbot von Verbrennungsmotoren vermieden wird und neben umwelt- und gesundheitspolitischen Zielen auch wirtschaftliche und soziale Aspekte angemessen Berücksichtigung finden“.
Dritter Antrag der FDP
Die FDP forderte in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/1693) mit Blick auf die Luftreinhaltung in Städten, künftig neben der ökologischen auch die ökonomischen und sozialen „Säulen der Nachhaltigkeit“ zu beachten. Drohende Fahrverbote infolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes würden Dieselfahrer kalt enteignen und zu enormen wirtschaftlichen Schäden führen. Die Fraktion kritisierte beispielsweise, dass bei der Umsetzung der EU-Grenzwerte für Stickoxide „mögliche Toleranzen bei der Aufstellung der Messstellen nicht ausgenutzt werden“.
Die Liberalen forderten die Bundesregierung daher unter anderem dazu auf, „eine rechtskonforme, standardisierte und bundesweit vergleichbare Durchführung von Schadstoffmessungen in deutschen Städten zu gewährleisten“. Die zulässigen Toleranzen sollten dabei ausgenutzt und die Standorte von Messstationen gegebenenfalls angepasst werden.
Vierter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/4534) auf, einen Fonds zur freiwilligen Hardware-Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Fahrzeugen aufzulegen, in den Bund und Automobilindustrie einzahlen. Sie verlangte, Hersteller, die nachweislich betrogen haben, zu einer Hardware-Nachrüstung auf eigene Kosten zu verpflichten.
Die Bundesregierung müsse endlich handeln und Fahrverbote wirklich verhindern, anstatt immer wieder nur zu erklären, dass man sie nicht wolle, schrieben die Liberalen in ihrem Antrag. Berufspendler, Handwerker und die Bürger, die auf ihr Auto angewiesen seien, dürften nicht weiter in Unsicherheit gelassen werden. „Es bedarf jetzt eines schnellen und entschlossenen Handelns“, forderten die Abgeordneten.
Fünfter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem fünften abgelehnten Antrag (19/17514) auf, zusammen mit den Bundesländern auf eine Überprüfung der bautechnischen Funktionalität sämtlicher Grundwassermessstellen hinzuwirken. Insbesondere die Messstellen, die der Nitratberichterstattung dienen, sollten nach Vorstellung der Liberalen hinsichtlich einer Beeinflussung durch außerlandwirtschaftliche Eintragsquellen überprüft werden. Ziel müsse es sein, die Grundwasserqualität engmaschig zu kontrollieren, hieß es in dem Antrag.
Die Abgeordneten begründeten die Initiative damit, dass die im Referentenentwurf geplanten Anpassungen zur Düngeverordnung „zu keiner ausreichenden Verbesserung der gemessenen Nitratbelastung“ führten. Aufgrund der föderalen Strukturen herrsche zudem eine große Intransparenz bezüglich der Messtiefen, Messmethoden und Messintervalle an den einzelnen Grundwassermessstellen. Auch eine Vergleichbarkeit auf europäischer Ebene sei kaum möglich, schrieb die Fraktion.
Sechster Antrag der FDP
Synthetische Kraftstoffe sollten laut dem sechsten abgelehnten FDP-Antrag (19/27180) integraler Bestandteil einer ökologischen Kraftstoffstrategie werden. Durch die Nutzung synthetischer Kraftstoffe könnten Fahrverbote verhindert und Eingriffe in die individuellen Freiheitsrechte beendet werden, schrieben die Liberalen.
Der Bundestag solle deshalb die Bundesregierung auffordern, die Anrechenbarkeit von synthetischen Kraftstoffen auf das Erneuerbare-Energien-Ziel gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie voranzutreiben und das Potenzial synthetischer Kraftstoffe für die Luftreinhaltung zu nutzen. Außerdem sollte sie im Bundesimmissionsschutzgesetz einen technologieoffenen Ansatz verankern und bei Stickstoffoxid-Überschreitungen nicht mehr ausschließlich an Hardware-Nachrüstungen festhalten. Ferner sollten rasch die notwendigen Reformen des Planungsrechts eingeleitet werden, um die Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für synthetische Kraftstoffe zu beschleunigen.
Siebter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem siebten abgelehnten Antrag (19/20557) Änderungen im Baugesetzbuch zugunsten des Tierwohls. Die Privilegierung auch für gewerbliche Tierhaltungsanlagen an einem Standort sollte festgeschrieben werden, wenn dadurch die Änderung, Errichtung oder Erweiterung der baulichen Anlagen zur Tierhaltung die bereits gehaltene Anzahl der Tiere am Standort nur unwesentlich verändert wird.
Wenn ein Bauvorhaben auf eine Verbesserung des Tierwohls abzielt und gesetzliche Mindeststandards übererfüllt, sollte der Vorlage zufolge die Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entfallen. Ähnliches forderten die Abgeordneten für Pflichten rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Achter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem achten abgelehnten Antrag (19/21036) umfassende Hilfen für den deutschen Wald. Eine Arbeitsgruppe aus Waldbesitzern, Waldökologen, Vertretern der Holzwirtschaft und den beteiligten Landes- und Bundesministerien sollte danach eine bundesweit verbindliche Waldstrategie erarbeiten, die die Schadensbeseitigung und Wiederaufforstung umfassend regelt. Darüber hinaus forderten die Abgeordneten von der Bundesregierung ein größeres Engagement in der Schadholzbeseitigung. Da die Holzpreise derzeit besonders niedrig seien und diese häufig nicht einmal die Bergungskosten decken, müsse der Bund bei der Beseitigung helfen.
Das Holz aus Privat- und Körperschaftswäldern sollte mit Bundesmitteln zum Selbstkostenpreis aufgekauft werden und anschließend auf Flächen des Bundes zwischengelagert werden. Die Einnahmen aus einem späteren Verkauf sollten in den neu eingerichteten „Nothilfefonds für den deutschen Wald“ zurückgeführt werden. Der Antrag sah weitere Maßnahmen vor, um die schnelle Entnahme von Schadholz zu ermöglichen. Die Abgeordneten wollten dadurch Waldbrände und weitere Kalamitäten verhindern.
Neunter Antrag der FDP
Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der FDP die Digitalisierung von und in Städten vorantreiben. In ihrem neunten abgelehnten Antrag (19/14045) plädierten die Abgeordneten für einen „Smart City-Stufenplan“, der als Best-Practice-Katalog und Fahrplan für Kommunen dienen sollte. Ziele, Art und Organisation von Erhebungen sowie Inhalte dieses Plans müssten konkret beschrieben und dabei Leitlinien von Datensouveränität bis Transparenz beachtet werden; keinesfalls dürfe es zu einer Massenüberwachung, also anlasslosen Erhebung oder Speicherung von personenbezogenen Daten kommen.
Deutschland liege bezüglich einer strategischen Implementierung von echten Smart Cities im internationalen Vergleich im Rückstand, hieß es zur Begründung. Nun gehe es darum, eine möglichst große Informationsgrundlage zu schaffen, um damit unterschiedliche Ziele der Stadtentwicklung zu erreichen.
Zehnter Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem zehnten abgelehnten Antrag (19/14039), Maßnahmen zur Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und Speicherung international voranzutreiben. Sie verlangte, dass sich die Bundesregierung „für die institutionellen Voraussetzungen zur CO2-Speicherung“ einsetzt und ein System zur Vergütung von CO2-Speichern unter Verwendung eines blockchainbasierten digitalen Zahlungssystems über Arbil-Coins einführt.
Wie die Antragsteller schrieben, sollte ein Arbil-Coin je weltweit gebundene Tonne CO2 ausgegeben werden. Dadurch entstehe weltweit ein Anreiz, kosteneffiziente technische Lösungen für die Bildung von Treibhausgasen zu entwickeln. Unter Schirmherrschaft der Bundesregierung sollte hierzu ein Verein gegründet werden, dessen Mitglieder dem Klimaschutz verpflichtet sind. „Aufgabe des Vereins ist der Aufbau der neuen Währung sowie das Erzeugen und die Ausgabe von Arbil-Coins“, schrieb die FDP-Fraktion weiter.
Elfter Antrag der FDP
Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollte der Bundestag die Bundesregierung auffordern, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung in allen Bildungsbereichen strukturell auszubauen und weiterzuentwickeln. Außerdem sollte beim Statistischen Bundesamt eine bundeseinheitliche Umweltdatenplattform für Öffentlichkeit, Schulen und Hochschulen geschaffen werden, forderte die Fraktion in ihrem elften abgelehnten Antrag (19/23118). Ferner sollte die Bundesregierung zusammen mit den Ländern „marktwirtschaftliche Zusammenhänge und MINT-Fächer verstärkt fördern“, hieß es weiter.
Umweltprobleme könnten nicht mit Verzicht und Askese allein gelöst werden, begründete die FDP-Fraktion ihren Antrag. Eine Absage an Wohlstand und Fortschritt sei weder notwendig noch wünschenswert. Stattdessen brauche es einen intensiven Wettbewerb um kreative Ideen für den Einsatz moderner, ressourcenschonender Technologien. Diese Voraussetzungen einer nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung müssten sich auch in der Bildung widerspiegeln.
Erster Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion verlangte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/24647) von der Bundesregierung, auf EU-Ebene der Einführung einer neuen Abgasnorm Euro 7 „entschieden entgegenzutreten“. Nach Aussage der Fraktion bereitet die Europäische Kommission die Einführung einer neuen Abgasnorm Euro 7 vor. Diese verschärfte Abgasnorm könne bereits 2025 in Kraft treten. Mit der Neugestaltung sollten den Angaben zufolge vor allem die Grenzwerte für Stickoxide so massiv gesenkt werden, „dass dieses faktisch ein Verbot der Zulassung für Kraftfahrzeug-Verbrennungsmotoren innerhalb der Europäischen Union bedeuten würde“.
Bei der derzeit geltenden Abgasnorm Euro 6 lägen die Grenzwerte für Stickoxide bei 80 Mikrogramm (Diesel) und 60 Mikrogramm (Benziner) pro Kilometer, schrieb die AfD-Fraktion. Der in Rede stehende Vorschlag sehe einen einheitlichen Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Kilometer vor. „Dieses ist technisch kaum umsetzbar und bedeutet weitgehend ein Ende der Verbrennungsmotoren-Produktion in Europa und insbesondere in Deutschland, verbunden mit dem Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen in der Automobil- und Zulieferindustrie“, hieß es in dem Antrag.
Zweiter Antrag der AfD
„Diesel-Fahrverbote sofort und vollständig aufheben - Neueste wissenschaftliche Daten berücksichtigen“ lautet der Titel des zweiten abgelehnten Antrags der AfD-Fraktion (19/20069). Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, wissenschaftliche Studien in Auftrag zu geben, die umfassend untersuchen, inwiefern Verkehrsaufkommen und Schadstoffbelastungen der Luft, insbesondere im Lichte der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie, korrelieren und welche Ursachen für die anhaltende Stickoxidbelastung in deutschen Innenstädten identifiziert werden können.
Zudem sollte sie auf Länder und Gemeinden dahingehend hinwirken, „Fahrverbotszonen für Diesel-Fahrzeuge sofort und vollständig aufzuheben bis ein entsprechendes Gutachten vorliegt“.
Dritter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in Reaktion auf einen Brief von über 100 Lungenärzten eine wissenschaftliche Überprüfung des NO2-Grenzwertes der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Dazu soll die Bundesregierung eine „Neubewertung der bisherigen, meist epidemiologischen Studien zur Wirkung in Auftrag geben“ sowie weitere klinische sowie toxikologische Studien anschieben, schreibt die Fraktion in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/7471).
Zudem soll die Bundesregierung unter anderem darauf hinwirken, dass die Anwendung der Richtlinie ausgesetzt wird. Im Bundes-Immissionschutzgesetz soll zudem nach Willen der AfD-Fraktion ein höherer Grenzwert von 100 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft festgeschrieben werden, der EU-Grenzwert liegt aktuell bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Zudem sollten sämtliche Fahrverbote ausgesetzt werden.
Vierter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/22543) Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden.
Die Abgeordneten plädierten für eine Distanz von mindestens dem Zehnfachen der Anlagenhöhe. Das Baugesetzbuch müsse entsprechend geändert werden. (hau/scr/lbr/sas/ste/24.06.2021)