Ausbildung für Imame und Finanzierung von Religionsgesellschaften
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. November 2018, einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag mit dem Titel „Ausbildungsprogramme für Imame und islamische Religionsbedienstete in Deutschland fördern“ (19/6102) nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. An den gleichen Ausschuss geht ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Selbstbestimmungsrecht religiöser Verbände, Vereine und Gemeinden sichern – Finanzierung durch auswärtige, autoritäre Regime unterbinden“ (19/6059), der ebenfalls erstmals debattiert wurde.
Die Grünen fordern die Bundesregierung unter anderem auf zu prüfen, wie islamisch-theologische und praxisorientierte Ausbildungsprogramme für Imame und islamische Religionsbedienstete etabliert werden können. Auch sollten langfristige Finanzierungsmodelle der Ausbildungsprogramme und die Honorierung für Imame und islamische Religionsbedienstete entwickelt werden.
AfD fordert Transparenz bei der Finanzierung
Die AfD fordern in ihrem Antrag Transparenz hinsichtlich der Finanzierung von Religionsgesellschaften durch auswärtige Staaten. Deren Finanzierung durch ausländische Staaten, die ihrerseits die Religionsfreiheit unterdrücken, sei zu untersagen, unabhängig davon, ob Geld oder Sachleistungen vorliegen.
Zur Begründung heißt es, es müsse ausgeschlossen werden, dass autoritäre und theokratische Regime die Freiheit der Religionsausübung in Deutschland missbrauchen, um fundamentalistische Strömungen zu unterstützen, die sich gegen die allgemeinen Menschenrechte einschließlich der Religionsfreiheit richten. (hau/29.11.2018)