Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter gewählt
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Stephan Harbarth aus dem Wahlkreis Rhein-Neckar in Baden-Württemberg ist vom Bundestag am Donnerstag, 22. November 2018, in geheimer Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Auf Harbarth entfielen 452 von 652 abgegebenen Stimmen. Es gab 166 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen. Für die Wahl erforderlich waren mindestens 355 Stimmen. Harbarth nahm die Wahl an und dankte für das Vertrauen. Der amtierende Bundestagspräsident Wolfgang Kubicki (FDP) wünschte Harbarth für die neue Aufgabe alles Gute.
Zum Nachfolger von Ferdinand Kirchhof gewählt
Zur Wahl hatte der Wahlausschuss des Bundestages einen Wahlvorschlag (19/5861) vorgelegt. Das Gremium unter Vorsitz von Volker Kauder (CDU/CSU) schlug in seiner ersten Sitzung in dieser Wahlperiode am Montag, 19. November 2018, Harbarth zur Wahl als Nachfolger für den Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, vor, dessen Amtszeit Ende November 2018 endet. Harbarth hatte vor der Abstimmung seine Mitgliedschaft im Wahlausschusses für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts niedergelegt.
Kirchhof (68) war seit März 2010 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senats. Die Richterinnen und Richter werden auf zwölf Jahre gewählt; die Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit ist eine Wiederwahl ausgeschlossen.
Der Wahlausschuss wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt. Seine zwölf Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt. Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der laufenden Wahlperiode fünf Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei, die Fraktionen der AfD, der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Abgeordneten.
Einstimmig zum Vizepräsidenten gewählt
Auf Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) hat der Bundesrat am Freitag, 23. November, Harbarth zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Harbarth gehört dem Bundestag seit 2009 an, er ist seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstands. Der 46-Jährige ist seit 2000 Rechtsanwalt in Mannheim und Partner der Rechtsanwaltssozietät Schilling, Zutt & Anschütz sowie seit März 2018 Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts – jeweils acht pro Senat – je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.
Nach Paragraf 6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes werden die vom Bundestag zu berufenden Richter auf Vorschlag des Wahlausschusses ohne Aussprache mit verdeckten Stimmzetteln gewählt. Zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, also 355 Stimmen, auf sich vereinigt. Im zwölfköpfigen Wahlausschuss ist eine Mehrheit von mindestens acht Stimmen erforderlich.
Nach Paragraf 9 dieses Gesetzes wählen Bundestag und Bundesrat im Wechsel den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Vizepräsidenten. Der Vizepräsident ist aus dem Senat zu wählen, dem der Präsident nicht angehört. (mwo/vom/26.11.2018)