AfD nimmt Kindergeld für im Ausland lebende Kinder in den Blick
Die Fraktion der AfD fordert eine „Indexierung“ von Kindergeld für im Ausland lebende Kinder. Dazu haben die Abgeordneten einen Antrag (19/2999) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 28. Juni 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Die AfD schlägt darin vor, das Kindergeld für nicht in Deutschland lebende Kinder von EU-Bürgern an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes anzupassen.
„Kindergeld nach Wohnsitzstaat staffeln“
Danach soll die Bundesregierung einen europarechtskonformen Gesetzentwurf vorlegen, der die Höhe des Kindergeldes für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anpassen. Maßstab für die Staffelung der Kindergeldbeträge müsse die Notwendigkeit und Angemessenheit nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates sein.
Die maßgeblichen Beträge sollen anhand einer Ländergruppeneinteilung ermittelt werden, die im Einkommensteuerrecht bereits zur Berücksichtigung unterschiedlicher ausländischer Lebensverhältnisse Berücksichtigung finde. (eis/28.06.2018)