Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen gebilligt
Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD, der FDP und der Grünen bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Oktober 2018, der 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (19/4080, 19/4325 Nr. 2) zugestimmt, mit der die sogenannte MCP-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt wird. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (19/5107) vor.
Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Gesamtstaub
Die EU-Richtlinie sieht Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor. Die neue Verordnung soll laut Begründung die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelten Anforderungen zusammenfassen und hinsichtlich des technischen Standes aktualisieren.
Das bisherige Anforderungsniveau, das laut Bundesregierung zum Teil über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht, soll beibehalten werden. „Bereits rechtlich festgelegte Anforderungen und Grenzwerte für den Betrieb von mittelgroßen Feuerungsanlagen werden somit auch im Sinne des Normadressaten nicht abgeschwächt“, führt die Bundesregierung aus. (scr/hau/18.10.2018)