Widerstand gegen AfD-Initiative zur Aufhebung der Ehe für alle
Die AfD-Fraktion lehnt die gleichgeschlechtliche Ehe ab. Über den von der Fraktion zu dem Thema angekündigten Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (19/4810), hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Oktober 2018, erstmals beraten, wobei sich die Rednerinnen und Redner der anderen Fraktion deutlich gegen die AfD-Initiative aussprachen. Das Parlament überwies den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Abgeordneten kritisieren, dass mit der Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts das Rechtsinstitut der Ehe in einer Form erweitert worden sei, die gegen das Grundgesetz verstoße. Im Grundgesetz würden ausdrücklich Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. Die Absicht des Verfassungsgesetzgebers sei es, die Ehe an die Geschlechterverschiedenheit der Ehepartner zu binden. Deshalb sei die Begründung, mit der die Ehe für gleichgeschlechtliche Personen eingeführt wurde, weder nachvollziehbar noch grundgesetzkonform.
Die Fraktion führt dazu weiter aus, dass der Gesetzgeber sich bei der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe von der Vorstellung leiten gelassen habe, das Grundgesetz schütze die Ehe als Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft. Mit dieser Vorstellung seien aber wesentliche Merkmale des Ehebegriffs, die für den Verfassungsgesetzgeber konstituierend waren, weggelassen worden. Die Abgeordneten sehen in der Frage auch von Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Ehe als Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft betrachte. Diese konstituierenden Prinzipien würden zum Gehalt der Ehe gehören, und zwar unabhängig und ungeachtet davon, welcher gesellschaftliche Wandel sich vollziehe. (hau/eis/11.10.2018)