Alle guten Dinge sind drei: Aus Sicht der Linken nützte das jedenfalls nichts, denn sie konnte sich am Freitag, 30. November 2018, mit drei Anträgen (19/96; 19/1828; 19/1829) zum Thema Mindestlohn nicht durchsetzen. Der Bundestag lehnte nach einer Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/5639) diese Anträge ebenso ab wie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/975).
Anträge der Linken
Die Linksfraktion hatte zum einen gefordert (19/29), den gesetzlichen Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde zu erhöhen. Der Mindestlohn mit 8,50 Euro brutto pro Stunde sei schon bei seiner Einführung zu niedrig gewesen und auch die derzeit gültigen 8,84 Euro pro Stunde reichten nicht aus, um Armut trotz Arbeit und Altersarmut zu verhindern, argumentieren die Abgeordneten. Die Linke stimmte dem Antrag zu, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
In ihrem zweiten Antrag (19/1828) sprach sich die Linksfraktion für eine wirksame Kontrolle des Mindestlohns aus. Die Linke stimmte zu, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab. Im dritten Antrag (19/1829) wurde gefordert, die aktuell geltenden Ausnahmen vom Mindestlohn aufzuheben. Die Linke und die Grünen stimmten zu, die übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab.
Antrag der Grünen
Die Grünen forderten in ihrem Antrag (19/975), der gesetzliche Mindestlohn müsse „deutlich“ erhöht werden, ohne eine konkrete Zahl zu nennen. Die Abgeordneten betonten vielmehr, dass eine Erhöhung nach wie vor in den Händen der Mindestlohnkommission liegen solle, deren Entscheidungsspielraum jedoch gestärkt werden müsse. So sollte die Kommission die Möglichkeit erhalten, den Mindestlohn nicht nur alle zwei Jahre, sondern jährlich anzupassen.
Der Mindestlohn sollte künftig nicht nur der Tarifentwicklung folgen, sondern auch relativ steigen können. Ferner sollte als Ziel in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden, dass der Mindestlohn vor Armut schützen soll, verlangten die Grünen. Die Grünen stimmten für ihren Antrag, Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
SPD: Nur eine Untergrenze gegen Lohndumping
In der Debatte betonte Bernd Rützel (SPD): „Ja, der Mindestlohn ist kein guter Lohn, er ist eine Untergrenze gegen Lohndumping.“ Deswegen könne auch niemand etwas gegen einen höheren Mindestlohn haben.
Aber ihn per Gesetz zu erhöhen, greife zu sehr in die Tarifautonomie ein. „Dafür gibt es die Mindestlohnkommission“, über deren Handlungsspielräume man aber in Zukunft noch einmal reden müsse, so Rützel.
AfD: Wir müssen über die Agenda 2010 reden
Jürgen Pohl (AfD) kritisierte: „Die Mindestlohn-Debatte ist die falsche Debatte. Wir müssen über die Agenda 2010 reden.“
Denn dadurch sei die Verhandlungsposition der abhängig Beschäftigten massiv geschwächt und der Druck auf die unteren Lohngruppen massiv erhöht worden mit der Folge eines starken Anstiegs von Minijobs, Leiharbeit, Teilzeit und befristeter Beschäftigung.
CDU/CSU: Keine sozialpolitische Maßnahme
Prof. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) bezeichnete es als falsch, den Mindestlohn per Gesetz auf zwölf Euro anzuheben.
„Der Mindestlohn ist eine ordnungspolitische Maßnahme zur Regulierung des Wettbewerbs und keine sozialpolitische Maßnahme.“
FDP: Eingriff in die Tarifautonomie
Carl-Julius Cronenberg (FDP) warnte: „Wer die politische Axt an die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission legt, der gefährdet den Wettbewerb.“
Der Mindestlohn schaffe lediglich Mindeststandards und sei kein Mittel zur Armutsbekämpfung.
Linke: Es geht um einen einmaligen Schritt
Susanne Ferschl (Die Linke) sagte: „Menschen haben ihre Würde und Arbeit hat ihren Preis, und der liegt bei zwölf Euro pro Stunde.“ Die zum Januar geplante Erhöhung um 35 Cent sei nicht mehr als ein schlechter Witz.
Sie betonte, auch Die Linke wolle grundsätzlich an der Arbeit der Mindestlohnkommission nicht rütteln, sondern lediglich in einem einmaligen Schritt den Mindestlohn anheben, um den Geburtsfehler eines viel zu niedrig angesetzten Lohns zu beheben. Danach machten auch die Empfehlungen der Kommission wieder Sinn, sagte Ferschl.
Grüne: Fatale Koppelung an die Tarifentwicklung
Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, der Mindestlohn müsse deutlich erhöht werden, aber nicht durch den Bundestag, sondern durch die Mindestlohnkommission.
Dafür müsste diese allerdings mehr Flexibilität an die Hand bekommen. Die Anbindung der Lohnerhöhung an die Tarifentwicklung sei „fatal“, denn so bleibe der Mindestlohn immer zu niedrig, sagte sie. (che/hau/30.11.2018)