Experten und Fachleute aus Wissenschaft, Polizei und Sicherheitsbehörden sind sich einig darin: Eine regelmäßige und fortlaufende Berichterstattung über die Kriminalitätslage in Deutschland ist nötig. Dies wurde deutlich in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zu einem Entwurf für ein Kriminalitätsstatistikgesetz (19/2000) sowie zu einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu „aussagekräftigen Dunkelfeld-Opferbefragungen“ (19/5894) am Montag, 18. Februar 2019.
In der Anhörung unter dem Vorsitz von teils Andrea Lindholz (CDU/CSU), teils Jochen Haug (AfD) sagt der Leitende Polizeidirektor a.D. Otto Dreksler, „jeder“ wisse, dass es in der registrierten Statistik des BKA oder den Statistiken der Länderpolizeien „Lücken“ gebe. Zudem gebe es in der Bevölkerung den starken Eindruck, dass bestimmte Zuschreibungen etwa zu rechtsextremistischen Taten oder Taten gegen jüdische und israelische Einrichtungen nicht korrekt erfasst würden und möglicherweise der Bereich „arabisch gesinnter Migranten“ nicht berücksichtigt werde. Zudem sei klar, dass der Bereich der Dunkelfeldforschung „hoch komplex“ sei und dabei in den vergangenen Jahren „nichts dabei herausgekommen“ sei.
Für eine „weniger rückwärtsgewandte“ Kriminalberichterstattung
Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter sagte, „aus gutem Grund“ forderten Praktiker schon lange periodische Sicherheitsberichte ein; es sei „ausdrücklich“ zu begrüßen, dass sich der Koalitionsvertrag und die Anhörung des Themas annähmen. Er wünsche sich eine weniger rückwärtsgewandte und reaktive Kriminalberichterstattung.
Es wäre sinnvoll, Daten aus anderen Bereichen ebenfalls einzubeziehen: So wisse man etwa über Abwasseruntersuchungen oder Angaben aus dem Gesundheitswesen über Schwerstabhängige etwas über die Mengen an Rauschgift, die sich auf dem Markt befänden. All dies finde aber keinen Eingang in die klassische Statistik.
Prof. em. Dr. jur. Wolfgang Heinz von der Universität Konstanz plädierte dafür, weitere Themenfelder wie etwa eine Rückfallstatistik, Anzeigebereitschaft oder Verlaufsstatistiken mit zu berücksichtigen: So wisse man heute etwa nicht, was aus Tatverdächtigen werde.
Berichterstattung im zweijährigen Turnus befürwortet
Dr. Robert Mischkowitz vom Bundeskriminalamt sagte, er plädiere für eine Berichterstattung einmal pro Legislaturperiode.
Dr. Hartmut Pfeiffer, Landeskriminalamt Niedersachsen, sagte, ein Periodischer Sicherheitsbericht in Niedersachsen, an dem er 2002 und 2007 mitgearbeitet habe, wirke bis heute und habe zu einer „Ausschärfung der Analyseinstrumente“ geführt. Denkbar seien zudem Ergänzungsstudien, die sich mit bestimmten Opfergruppen, die sonst keine Stimme hätten, befassen würden oder in den Blick nehmen würden, was mit den Opfern geschehe.
„Jährliche Kosten von 1,2 Millionen Euro realistisch“
Dr. Johannes Rieckmann vom Brandenburgischen Institut für Gesellschaft und Sicherheit sagte in seinem Statement, eine jährliche Dunkelfelderhebung sei wünschenswert. Antrag und Gesetzentwurf, die Anlasse der Anhörung waren, seien „stimmig“ und gingen „in die richtige Richtung“. Bei der darin genannten Stichprobengröße von 100.000 seien jährliche Kosten von 1,2 Millionen Euro realistisch.
Man müsse immer die Grenzen von Dunkelfeldstudien mit bedenken: Sie sagten nicht unbedingt etwas darüber aus, wie gut die Polizei gearbeitet habe. Er wünsche sich, so Rieckmann, dass auch das Anzeigeverhalten und der Migrationshintergrund von Tätern und Opfern erfasst würden.
Stephanie Schmidt, Soziologin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, hielt eine zweijährige Statistik für zu ambitioniert; dies sei würde Abstriche an der analytischen Qualität zur Folge haben. Die Forscherin sprach sich dafür aus, unbedingt auch eine „Perspektivenerweiterung“ vorzunehmen: Auch racial oder social profiling und Körperverletzung im Amt müssten Eingang in die Berichterstattung finden. Bestimmte Personengruppen hegten großes Misstrauen gegenüber staatlichen Einrichtungen und Polizei.
Gesetzentwurf und Antrag der Grünen
Mit ihrem Gesetzentwurf „zur fortlaufenden Untersuchung der Kriminalitätslage und ergänzenden Auswertung der polizeilichen Kriminalitätsstatistik“ wollen die Grünen die Grundlage für eine regelmäßige Berichterstattung über die Kriminalitätslage in Deutschland schaffen. Durch den alle zwei Jahre vorzulegenden Bericht sollen die Feststellungen der polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistiken ergänzt und eingeordnet werden.
Im Antrag der Fraktion heißt es weiterhin, Gesetzgeber, Wissenschaft und Praxis benötigten differenzierte, valide, methodisch saubere und aussagekräftige Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken. Eine wichtige Grundlage seien dabei die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zu den weiteren notwendigen Quellen gehörten jedoch auch Dunkelfeld-Opferbefragungen. Der Beschluss der Innenministerkonferenz zur „Verstetigung eines bundesweiten Viktimisierungssurveys“ vom 12. Juli 2017 sei daher im Grundsatz zu begrüßen. (suk/13.03.2019)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Otto Dreksler, Leitender Polizeidirektor a. D.
- Sebastian Fiedler, Bund Deutscher Kriminalbeamter, Berlin
- Prof. em. Dr. jur. Wolfgang Heinz, Konstanz
- Dr. Robert Mischkowitz, Bundeskriminalamt, Wiesbaden
- Dr. Hartmut Pfeiffer, Landeskriminalamt Niedersachsen, Hannover
- Stephanie Schmidt, M.A., Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Dr. Johannes Rieckmann, Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit