Petitionen

11.507 Petitionen sind 2017 beim Bundestag eingegangen

Marian Wendt, Vorsitzender des Petitionsausschusses, übergibt den Bericht an Bundestagspräsident Schäuble. Im Hintergrund stehen drei Frauen und vier Männer.

Petitionsausschussvorsitzender Marian Wendt (vorne) übergibt den Petitionsbericht 2017 an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble; hinten von links Manfred Todtenhausen (FDP), Kerstin Kassner (Die Linke), Stefan Schwartze (SPD), Cornelia Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen), Martina Stamm-Fibich (SPD), Gero Storjohann (CDU/CSU) und Johannes Huber (AfD). (© DBT/Melde)

Im Jahr 2017 sind 11.507 Petitionen beim Petitionsausschuss eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2017 (19/2250) hervor, der am Donnerstag, 7. Juni,  im Plenum des Bundestages beraten wird. Der Ausschussvorsitzende Marian Wendt (CDU/CSU) übergab den Bericht am Mittwoch, 6. Juni 2018, an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble, der sich bei den Mitgliedern des Ausschusses für ihre Arbeit bedankte: „Ihre Arbeit ist ein Stück weit das Konkrete, was die Bürger vom Parlament erwarten.“ Die Arbeit des Petitionsausschusses geschehe die meiste Zeit nicht auf den Vorderseiten der Medien, sei dafür aber umso intensiver, sagte Schäuble. „Daher ist es wichtig, deutlich zu machen, wie wichtig die Arbeit für unsere Demokratie ist.“

Mehr Petitionen als 2016

Die Gesamtzahl der Petitionen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 371 erhöht. Bei 251 Werktagen, so heißt es in dem Bericht, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 46 Zuschriften. 3.741 und damit knapp 33 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. „Mit mittlerweile 2,1 Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss.

Im Berichtszeitraum haben sich laut der Vorlage im Vergleich zum vorigen Jahr deutlich weniger Nutzer, nämlich 119.471 im Portal des Petitionsausschusses angemeldet (2016: 175.143), um eine Petition einzureichen, im Petitionsforum zu diskutieren oder bestimmte Petitionen durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den 703 im Internet veröffentlichten Petitionen im Jahr 2017 seien etwas mehr als 165.000 elektronische Mitzeichnungen registriert worden. „Zählt man die Personen dazu, die eine Petition per Post und Fax unterstützt haben, erhöht sich die Zahl der Unterstützer um ein Vielfaches“, heißt es in dem Bericht.

Die meisten Eingaben betreffen Arbeit und Soziales

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt laut dem Bericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 18 Prozent der Eingaben (2.061) vorn, gefolgt vom Gesundheitsministerium (15 Prozent, 1.735) und dem Bundesministerium des Innern mit 1.709 Petitionen (15 Prozent). Am eingabefreudigsten – ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen – hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Bremen und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, war das Jahr 2017 für den Petitionsausschuss geprägt durch den Wechsel der Wahlperiode. Die letzte Sitzung des Ausschusses der 18. Wahlperiode habe am 5. September 2017 stattgefunden. Nach der Konstituierung des 19. Bundestages am 24. Oktober 2017 habe dieser beschlossen, in seiner zweiten Sitzung am 21. November 2017 – noch vor der Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse – neben zwei weiteren Ausschüssen den Petitionsausschuss einzusetzen. Den Vorsitz übernahm der Vizepräsident des Deutschen Bundestages Thomas Oppermann (SPD).

419 Einzelberatungen in 16 Sitzungen

Am 22. November 2017, einen Tag nach dem Einsetzungsbeschluss, habe die konstituierende Sitzung des Petitionsausschusses mit zunächst neun ordentlichen und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern stattgefunden. In der Folge trat der Ausschuss in dieser Zusammensetzung bis zur Festlegung der endgültigen Mitgliederzahl (28 Mitglieder) und der Bestimmung des neuen Vorsitzes am 31. Januar 2018 zwei weitere Male zusammen.

Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2017 16 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen wurden insgesamt 419 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen. Zweimal tagte der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich. Dabei ging es zum einen um die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung von Mukoviszidose-Patienten und den von einer Petentin geforderten Stopp der Umsetzung der EU-Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Zu seiner zweiten öffentlichen Sitzung des Jahres 2017 lud der Ausschuss Experten ein, mit denen über die Zukunft des Petitionswesens diskutiert wurde. (hau/lau/06.06.2018)