AfD will Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch ändern
Die AfD-Fraktion setzt sich für eine Änderung im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches (StGB) ein, der die Strafbarkeit der Volksverhetzung regelt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/1842) hat der Bundestag am Freitag, 27. April 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
„Teile der Bevölkerung“
Paragraf 130 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches stelle es unter Strafe, in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufzustacheln oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufzufordern, schreibt die AfD.
Während die deutsche Justiz etwa „dunkelhäutige Menschen“, „Ausländer“ sowie „Flüchtlinge“ als Teile der Bevölkerung im Sinne dieser Vorschrift anerkenne, verweigere sie der deutschen Bevölkerung bisher einen entsprechenden Schutz mangels Eindeutigkeit hinsichtlich des Tatobjekts. Daher sei bisher meist offen geblieben, ob deutsche Opfer von Volksverhetzungen gerade aufgrund ihrer Eigenschaft, Deutsche zu sein, Tatobjekte sein können.
„Volksverhetzungen gegen Deutsche für strafbar erklären“
Die AfD sieht darin eine ungerechtfertigte Diskriminierung und Schutzlos-Stellung der mehrheitlichen deutschen Bevölkerung, da der öffentliche Frieden auch dann gefährdet sein könne, wenn sich Hetze gegen Deutsche in ihrer Eigenschaft als solche wende.
Die Fraktion schlägt daher vor, im Paragrafen 130 eine Definition von „Teilen der Bevölkerung“ vorzunehmen. Diese Definition solle klarstellen, dass auch Angehörige des deutschen Volkes Teile der Bevölkerung im Sinne dieser Norm sind. Zweck sei es, auch die deutsche Bevölkerung als solche und ebenso den öffentlichen Frieden zu schützen, indem Volksverhetzungen gegen Deutsche ausdrücklich für strafbar erklärt werden. (hau/vom/27.04.2018)