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Aus­schluss der NPD von staat­licher Parteien­finanzierung be­schlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. April 2018, den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 548 Abgeordnete für einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (19/1824). Gegenstimmen gab es keine, 79 Abgeordnete enthielten sich. Einen Antrag der AfD, den Antrag zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen, hatte der Bundestag zuvor mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/1851), den Rechtsextremismus umfassend zu bekämpfen. Neben den Antragstellern stimmte lediglich der überwiegende Teil der Linksfraktion für die Initiative. 

Antrag beim Bundesverfassungsgericht

Mit der Annahme des Antrags der drei Fraktionen beschloss der Bundestag, dass beim Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Paragrafen 13 Nummer 2a sowie 43 und folgende des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes folgende Entscheidung beantragt wird:

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) soll für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung nach Paragraf 18 des Parteiengesetzes ausgeschlossen werden, wobei sich der Ausschluss auch auf Ersatzparteien erstrecken soll.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Fraktionen verweisen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (Aktenzeichen: 2 BvB 1 / 13), in der festgestellt worden sei, dass die NPD die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Nur aufgrund derzeit fehlender „Potenzialität“ (Möglichkeit) zur tatsächlichen Umsetzung ihrer Ziele habe Karlsruhe das Verbot der NPD nicht ausgesprochen.

Allerdings habe das Gericht die Möglichkeit aufgezeigt, dass es dem Gesetzgeber unbenommen bleibe, gegenüber Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, gestufte Sanktionsmöglichkeiten zu eröffnen. Das von den Fraktionen vorgeschlagene Verfahren soll vorwiegend verhindern, dass eine Partei, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachtet, mit Hilfe von Steuergeldern von dem Staat unterstützt werden muss, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt. 

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, mit den Ländern und der Zivilgesellschaft ein Maßnahmenprogramm gegen die Bedrohung der offenen Gesellschaft durch Rechtsextremismus, Hass und Hetze vorzulegen. Es solle dazu beitragen, die zivilgesellschaftliche Arbeit verlässlich zu fördern, Präventionsarbeit massiv auszubauen, politische Bildung zu stärken, Engagement zu schützen, rechtsextremen Dominanzbestrebungen überall entgegenzuwirken, die Erinnerungskultur zu stärken und die Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsextremismus aufzustellen.

Darüber hinaus solle das Programm den Schutz von Opfern rechter Gewalt verbessern, Hass und Hetze im Netz effektiv und rechtsstaatlich entgegentreten, Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln und das Waffenrecht strenger gestalten. (hau/vom/26.04.2018)