AfD will Gesetze zum europäischen Patentrecht aufheben
Die AfD-Fraktion lehnt die EU-Patentrechtsreform ab. In einem Antrag (19/1180), der am Donnerstag, 15. März 2018, auf der Tagesordnung des Bundestages stand, fordern die Abgeordneten sowohl die Aufhebung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein einheitliches Patentgericht als auch die Aufhebung des Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften aufgrund der europäischen Patentreform. Der Bundestag überwies den AfD-Antrag nach 45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss.
AfD hält Gesetze für verfassungswidrig
Die AfD hält beide Gesetze für formell verfassungswidrig. Das Gesetz zum Übereinkommen vom 19. Februar 2013 hätte der Zustimmung von zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder von Bundestag und Bundesrat bedurft, heißt es zur Begründung. Tatsächlich seien bei der Abstimmung im Bundestag nur 35 Abgeordnete anwesend gewesen.
Mit dem Gesetz soll erstmals ein internationales Gericht mit Zuständigkeit im Bereich des Privatrechts geschaffen werden, schreibt die Fraktion. Durch das Gesetz werde damit Artikel 92 des Grundgesetzes durchbrochen, wonach die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut sei und durch das Bundesverfassungsgericht, durch die Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt werde.
Bundestagsbeschlüsse vom März 2017
Der Bundestag hatte am 9. März 2017 einstimmig die Voraussetzung für die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht im europäischen Binnenmarkt auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/11137) geschaffen. Durch einen zukünftig flächendeckenden einheitlichen Patentschutz in Europa versprach sich die Bundesregierung Kosteneinsparungen für die Wirtschaft und eine Erhöhung der Effizienz.
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Patentrechtsreform (18/8827, 19/9238, 18/9596 Nr. 1.6), der auch der Bundesrat zugestimmt hatte (18/9238). Die Entscheidungen zu beiden Gesetzentwürfen wurden auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/11451) gefällt.
Europäische Patentgerichtsbarkeit mit Sitz in Paris
Was die Rechtsbasis für ein europäisches Patentrecht angeht, so schrieb die Bundesregierung damals, damit werde ein flächendeckender einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet, der kostengünstig zu erlangen sei und der effizient in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden könne.
Kernstück der EU-Patentrechtsreform wiederum sei die Einrichtung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit mit Sitz der ersten Instanz in Paris und mit Außenstellen in London und München sowie einer Berufungsinstanz in Luxemburg. Zudem sollte ein neues „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“, auch „Einheitliches Europäisches Patent“ genannt, eingeführt werden. (hau/15.03.2018)