Angela Merkel als Bundeskanzlerin vereidigt
Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hat der alten und neuen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am Mittwoch, 14. März 2018, im Plenarsaal des Bundestages den Amtseid abgenommen.
Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden, die Kanzlerin verzichtete allerdings nicht darauf.
Zuvor hatte der Bundestagspräsident die Sitzung unterbrochen, damit die Angela Merkel von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier in dessen Amtssitz Schloss Bellevue zur Bundeskanzlerin ernannt werden konnte. Davor hatte der Bundestag Angela Merkel mit 364 Stimmen bei 315 Gegenstimmen und neun Enthaltungen zur Bundeskanzlerin der 19. Wahlperiode gewählt.
Ordnungsgeld gegen AfD-Abgeordneten verhängt
Bundestagspräsident Schäuble gab nach der Eidesleistung bekannt, dass der AfD-Abgeordnete Petr Bystron während der Wahl der Bundeskanzlerin in der Wahlkabine seine Stimmkarte fotografiert und das Bild veröffentlicht habe. Der Abgeordnete habe damit gegen den Grundsatz der Geheimhaltung der Wahl verstoßen.
Schäuble verhängte nach Artikel 37 der Geschäftsordnung des Bundestages ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro gegen den Abgeordneten. Nach dieser Vorschrift kann der Bundestagspräsident wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages gegen ein Mitglied des Bundestages ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist. (vom/14.03.2018)