Parlament

Angela Merkel mit 364 Stimmen zur Bundes­kanzlerin gewählt

Dr. Angela Merkel (CDU) bleibt Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag hat sie am Mittwoch, 14. März 2018, mit 364 von 692 abgegebenen Stimmen zur Kanzlerin in der 19. Wahlperiode (2017 bis 2021) gewählt. Für die Wahl erforderlich waren 355 Stimmen. In der geheimen Wahl mit verdeckten Stimmkarten gab es 315 Gegenstimmen und neun Enthaltungen. Vier Stimmen waren ungültig.

Bereits am 5. März hatte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier Angela Merkel nach Artikel 63 Absatz 1 des Grundgesetzes als Bundeskanzlerin vorgeschlagen. Nach 2005, 2009 und 2013 ist es die vierte Wahl Merkels zur Bundeskanzlerin. Im Anschluss an die Wahl wird Angela Merkel vom Bundespräsidenten in dessen Amtssitz Schloss Bellevue zur Bundeskanzlerin ernannt.

Seit 24. Oktober nur geschäftsführend im Amt

Die vorherige Amtszeit der Kanzlerin ist längst abgelaufen – genau am Dienstag, 24. Oktober, dem Tag der konstituierenden Sitzung des am 24. September neu gewählten 19. Deutschen Bundestages (Artikel 69 Absatz 2 des Grundgesetzes). Seither agierte die CDU-Abgeordnete Dr. Angela Merkel als geschäftsführende Bundeskanzlerin. An ihren Kompetenzen hat das allerdings nichts geändert. Der Bundestag konnte ihr jedoch seit dem 24. Oktober nicht das Misstrauen aussprechen (Artikel 67 des Grundgesetzes), und die Kanzlerin konnte im Parlament nicht die Vertrauensfrage stellen (Artikel 68).

Was das Grundgesetz nicht sagt ist, innerhalb welcher Frist ein neuer Bundeskanzler gewählt werden muss. Festgelegt ist im dritten Absatz des Artikels 69 nur, dass die Kanzlerin auf Bitten des Bundespräsidenten verpflichtet ist, ihre Amtsgeschäfte so lange weiterzuführen, bis der Bundespräsident einen neuen Bundeskanzler ernannt hat.

Wahl mit verdeckten Stimmzetteln

Die zeitliche Spanne zwischen der Bundestagswahl und der Wahl des Bundeskanzlers war in den zurückliegenden 18 Wahlperioden unterschiedlich lang. Sie reichte bisher von 23 Tagen 1983 (Wahl am 6. März, Kanzlerwahl am 29. März) bis zu 86 Tagen 2013 (Wahl am 22. September, Kanzlerwahl am 17. Dezember). Zu Beginn dieser Wahlperiode ist mit 171 Tagen (Wahl am 24. September 2017, Kanzlerwahl am 14. März 2018) allerdings ein neuer Höchststand erreicht. So viele Tage sind seit der Bundestagswahl bis zur Kanzlerwahl am 14. März vergangen.

Die Kanzlerwahl kann aus bis zu drei Wahlphasen bestehen und findet mit „verdeckten Stimmzetteln“, also geheim, statt. Bei diesem Verfahren dürfen nach der Geschäftsordnung des Bundestages die Stimmzettel erst vor Betreten der Wahlzelle ausgehändigt werden. Zur Wahl werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen.

Kandidat soll „mehrheitsfähig“ sein

In der ersten Wahlphase zwingt das Grundgesetz den Bundespräsidenten, dem Bundestag innerhalb einer „angemessenen“ Frist einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. An Empfehlungen, etwa der Mehrheitsfraktionen, ist er dabei nicht gebunden. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, sollte zugleich aber einen Kandidaten benennen, der mehrheitsfähig ist.

Der Bundespräsident muss einen bestimmten Kanzlerkandidaten präsentieren und darf dies nicht an politische Vorgaben knüpfen. Da die Erfolgsaussichten des Kandidaten entscheidend von seiner Mehrheitsfähigkeit im Bundestag abhängen, gibt es keine feste Frist, innerhalb derer der Bundespräsident einen Kandidaten vorschlagen muss.

Kanzlermehrheit erforderlich

Zum Bundeskanzler gewählt werden können Deutsche, die das aktive und passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen. Aktives Wahlrecht heißt, dass sie den Bundestag mitwählen dürfen, passives Wahlrecht, dass sie selbst in den Bundestag gewählt werden könnten. Aber: Der Bundeskanzler muss kein Bundestagsabgeordneter sein!

In der ersten Wahlphase braucht der Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also mindestens eine Stimme mehr als die Stimmen der Hälfte des Parlaments. Man spricht hier auch von der sogenannten Kanzlermehrheit. Der neue Bundestag zählt 709 Mitglieder, Angela Merkel musste also mindestens 355 Stimmen auf sich vereinigen, um gewählt zu werden. (vom/14.03.2018)