AfD will Deutsch als Landessprache gesetzlich festschreiben
Die AfD-Fraktion will die deutsche Sprache als Landessprache festschreiben lassen und hat dazu einen Gesetzentwurf (19/951) vorgelegt, der am Freitag, 2. März 2018, in erster Lesung im Plenum beraten wurde. Der Bundestag überwies die Vorlage zur federführenden Beratung an den Innenausschuss.
„Versäumnisse der deutschen Politik“
Der Gesetzentwurf sieht vor, Deutsch als Landessprache im Grundgesetz festzuschreiben. Künftig solle staatliches Handeln darauf verpflichtet werden, die deutsche Sprache zum Hauptkommunikationsmedium aller Menschen in Deutschland zu machen. Das Sprechen einer gemeinsamen Sprache habe eine gesellschaftsbildende Funktion und fördere den Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Festschreibung eröffne außerdem die Möglichkeit, die deutsche Sprache als Trägerin deutschen Kulturgutes stärker zu fördern. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sieht die AfD aus der Natur der Sache, der Einheitlichkeit der Landessprache, gegeben.
Die Fraktion verweist unter anderem auf die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ der 16. Wahlperiode (2005 bis 2009), die die Defizite identifiziert habe (16/7000). Es sei jedoch nicht gehandelt worden. Die deutsche Politik habe es in den vergangenen Jahren versäumt, die Landessprache gegen Verdrängung durch andere Sprachen, vor allem Englisch, zu schützen. Deutschsprachige Musiker sähen sich zunehmend gezwungen, auf Englisch zu singen, um überhaupt im öffentlichen Rundfunk gespielt zu werden. (nal/02.03.2018)