AfD-Fraktion will „Demokratieklausel“ wieder einführen
Die Fraktion der Alternative für Deutschland will die „Demokratieklausel“ wieder einführen. Einen dazu vorgelegten Antrag (19/592) hat der Bundestag am Donnerstag, 1. Februar 2018, erstmals debattiert und zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Die als „Demokratieklausel“, „Demokratieerklärung“ oder „Extremismusklausel“ eingeführte war im Jahr 2011 auf Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) eingeführt und im Jahr 2014 von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) wieder abgeschafft worden.
Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung
Diese Erklärung sollten Vereine oder Bürgerinitiativen unterschreiben, wenn sie für ihre Projekte gegen Extremismus Fördergelder aus den Töpfen des Bundesfamilienministeriums erhalten wollten. Bei der Opposition und den betroffenen Vereinen und Initiativen stieß dies jedoch auf Kritik. Es sollte bestätigt werden, dass sich die Unterzeichner zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Als Träger der geförderten Maßnahmen sollte zudem im Rahmen der Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge getragen werden, dass die als Partner ausgewählten Organisationen und Referenten sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Keinesfalls durfte der Anschein erweckt werden, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet werde.
Demokratieklausel-Vorschlag der AfD
Nach den Vorstellungen der AfD sollte die Klausel wie folgt lauten: „Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Wir erkennen an, dass Fördermaßnahmen eingestellt werden, wenn bekannt wird, dass diese Personen oder Organisationen vom Verfassungsschutz unter Beobachtung gestellt werden und dass bei erheblichen Verstößen gegen die Rechtsordnung, die von diesen Personen oder Organisationen oder aus deren Umfeld begangen werden, geleistete Fördermaßnahmen zurückgefordert werden.“ (hau/01.02.2018)