Parlament

Andreas Schmidt leitet die G 10-Kommission

Artikel 10 des Grundgesetzes

Die G 10-Kommission hat sich konstituiert. (© DBT/Anke Jacob)

Im Bundestag hat sich am Dienstag, 23. Januar 2018, die sogenannte G 10-Kommission konstituiert. Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes. Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, drei Beisitzern und vier stellvertretenden Mitgliedern.

Mitglieder und stellvertretende Mitglieder

Vorsitzender des Gremiums bleibt der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Schmidt (Mülheim), der dem Bundestag von 1990 bis 2009 angehörte und von 2002 bis 2009 Vorsitzender des Rechtsausschusses war. Beisitzer sind der ehemalige Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Dr. Bertold Huber, der wie bisher zugleich stellvertretender Vorsitzender der Kommission ist, Rainer Funke, FDP-Bundestagsabgeordneter von 1980 bis 1983 und von 1987 bis 2005, sowie Hans-Joachim Hacker, SPD-Bundestagsabgeordneter von 1990 bis 2013 und bisher stellvertretendes Mitglied. 

Stellvertretender Mitglieder, die an den Sitzungen mit Rede- und Fragerecht teilnehmen können, sind Christian Flisek, SPD-Bundestagsabgeordneter von 2013 bis 2017, Ulrich Maurer, Bundestagsabgeordneter der Linken von 2005 bis 2013 und bisher Beisitzer, und Johannes Singhammer, CSU-Bundestagsabgeordneter von 1994 bis 2017, davon Bundestagsvizepräsident von 2013 bis 2017. Ein stellvertretendes Mitglied ist noch nicht benannt. 

Unabhängig und Weisungen nicht unterworfen

Nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sind die Mitglieder der G 10-Kommission in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr und werden von dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages bestellt. Ihre Amtszeit endet erst mit der Neubestimmung der Kommissionsmitglieder, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode.

Die Kommission tagt geheim. Sie tritt mindestens einmal im Monat zusammen und entscheidet von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Ihre Kontrollbefugnis erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem G 10-Gesetz erlangten personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste des Bundes. (vom/24.01.2018)