Linke will Vermögensteuer wieder erheben
Die Vermögensteuer soll als Millionärsteuer wieder erhoben werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/94), den der Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2018, erstmals beraten hat. Der Antrag wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Freibetrag von einer Million Euro
Danach sollen die Vermögen (private Geldvermögen und Verkehrswerte der privaten Immobilien- und Sachvermögen) zum Stichtag 31. Dezember 2016 festgestellt werden. Private Verbindlichkeiten sollen abgezogen werden können. Das so ermittelte Nettovermögen einer Person solle bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerfrei bleiben. Für betriebsnotwendiges Sachvermögen soll es nach Abzug von Verbindlichkeiten einen erhöhten Freibetrag von fünf Millionen Euro geben. Das oberhalb des jeweiligen Freibetrags von einer Million beziehungsweise fünf Millionen Euro liegende Nettovermögen will Die Linke mit einem Steuersatz von fünf Prozent besteuern.
Zur Begründung heißt es, in keinem Land Europas, ausgenommen Österreich, sei der Reichtum so ungleich verteilt wie in Deutschland. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung würden die 400.000 vermögendsten Haushalte (ein Prozent aller Haushalte) mit rund 2,7 Billionen Euro über etwa ein Drittel des gesamten Nettovermögens verfügen. Demgegenüber habe die ärmere Hälfte aller Haushalte lediglich einen Anteil von 2,6 Prozent am gesamten Nettovermögen.
„Wiedererhebung der Vermögensteuer ist überfällig“
Die Ungleichheit der Vermögensverteilung nehme zu, wird kritisiert. „Zur wachsenden Ungleichverteilung des Vermögens hat auch die steuerliche Privilegierung von Vermögen, nicht zuletzt durch die Aussetzung der Vermögensteuer seit 1997, beigetragen“, schreibt die Fraktion. Kaum ein Land erziele bei den vermögensbezogenen Steuern (Grund-, Vermögen-, Erbschaft-, Schenkung- sowie Vermögensverkehrsteuern) so geringe Einnahmen wie Deutschland.
„Die Wiedererhebung der Vermögensteuer ist daher überfällig. Gezielt ausgestaltet als Millionärsteuer im Sinne einer ausschließlichen Besteuerung der vermögendsten ein bis zwei Prozent der Bevölkerung wirkt sie der steigenden Vermögenskonzentration entgegen. Zugleich werden damit hohe Mehreinnahmen für die öffentliche Hand erschlossen“, begründet die Linksfraktion ihren Vorstoß. (hle/18.01.2018)