AfD: Familiennachzug auf Dauer ausschließen
Erstmals hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 18. Januar 2018, über den Familiennachzug für susidiär schutzberechtigte Flüchtlinge beraten. Dazu lag ein Gesetzentwurf der Alternative für Deutschland (AfD) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (19/182) vor. Die AfD will den Familiennachzug für die Betroffenen auf Dauer ausschließen. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die dreiviertelstündige Debatte zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.
Befristet ausgesetzt bis März 2018
Die AfD verweist darauf, dass der Gesetzgeber 2016 den Anspruch auf Familiennachzug befristet bis März 2018 ausgesetzt habe. „Weder ein Wegfall dieser Befristung noch ihre Verlängerung – was in der Zukunft ebenfalls einen Wegfall bedingt – sind geeignet, die mit einem weiteren millionenfachen Nachzug Familienangehöriger eintretenden Bedrohungen von Sozialstaat, Gesellschaft, innerem Frieden und Verfassungsordnung als solcher wirksam zu begegnen“, schreibt die Fraktion weiter.
„Etwaigen Sicherheitsbedenken in Bezug auf zurückgelassene Familienangehörige“ kann nach ihren Worten „schon Rechnung getragen werden, wenn diese sich in befriedeten oder nicht umkämpften Zonen im Heimatland beziehungsweise in einem Schutzlager in einem Nachbarland aufhalten“; dort kann auch einem „Interesse an Familienzusammenführung“ laut Vorlage „Genüge getan werden“. (eis/18.01.2018)