Linke fordert Aufhebung des Kooperationsverbots in der Bildung
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/13), dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung aufgehoben wird. Darüber hat der Bundestag am Mittwoch, 22. November 2017, in erster Lesung debattiert. Der Antrag wurde im Anschluss gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.
Nach den Vorstellungen der Fraktion soll eine umfassende Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert werden. Ferner soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b des Grundgesetzes, das heißt die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden.
Linke: Bildungssystem ist unterfinanziert
Nach wie vor sei das deutsche Bildungssystem deutlich unterfinanziert. Die öffentlichen Kassen in den Ländern und Kommunen seien seit Langem nicht mehr in der Lage, ausreichend Geld für öffentliche Bildungsangebote aufzubringen. Daran ändere auch die von der Großen Koalition in der vergangenen Wahlperiode beschlossene BAföG-Reform nichts. Die durch die BAföG-Entlastung den Ländern zur Verfügung stehenden zusätzlichen finanziellen Mittel seien bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.
Auch die Aufstockung des Kommunalinvestitions-Förderungsfonds von 3,5 auf 7 Milliarden Euro zur Finanzierung des bundesweiten Schulsanierungsstaus sei angesichts des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs von 34 Milliarden Euro kaum nennenswert. Die Bundesländer müssten trotz der BAföG-Entlastung und der Finanzspritze für die Schulsanierung weiterhin die meisten Bildungsaufgaben selbst finanzieren. Finanzschwache Bundesländer hätten darunter besonders stark zu leiden.
Folgen der Exzellenzstrategie
Die sogenannte Exzellenzstrategie habe zur Folge, dass der Wettbewerb um knappe Finanzmittel zunehme, die Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder zurückgehe und Kettenbefristungen an den Hochschulen ausuferten. Die bisherigen Strukturen und Verfahrensweisen bundesdeutscher Bildungspolitik, das Auflegen zahlreicher zeitlich befristeter Programme, die keinerlei Flächendeckung erreichten, seien nicht geeignet, die anstehenden Probleme nachhaltig und schnell zu lösen, befürchtet Die Linke.
Die Fraktion weist darauf hin, dass das auch eine Reihe von Bundesländern erkannt und eine Bundesratsinitiative ins Leben gerufen hätten, die eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes und damit eine Grundgesetzänderung vorsieht (Bundesratsdrucksache 621/17). Die Linke appelliert an die Länder, mit dem Bund über geeignete Verfahren und Gremien zu verhandeln, die gewährleisten, dass der Bund sich an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen kann, ohne dass die föderale Verantwortung der Länder infrage gestellt wird. (eis/rol/22.11.2017)