Bundestag beschließt Einsetzung von drei Ausschüssen
Der Bundestag hat in seiner zweiten Sitzung am Dienstag, 21. November 2017, mit breiter Mehrheit einen Hauptausschuss, einen Petitionsausschuss sowie einen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eingesetzt. Gegen das Votum der Linken nahm das Parlament einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/85) an, während ein Antrag der Linken (19/78), 22 ständige Ausschüsse einzusetzen, bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen keine Mehrheit fand.
Hauptausschuss wurde erstmals 2013 eingesetzt
Ein sogenannter Hauptausschuss war erstmals zu Beginn der vergangenen Wahlperiode eingesetzt worden. Er zählte damals 47 Mitglieder unter Vorsitz des damaligen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert. Seine Aufgabe war es, stellvertretend für die noch nicht eingesetzten ständigen Ausschüsse Vorlagen zu beraten und Beschlussempfehlungen für das Plenum zu formulieren.
Wegen der Dauer der Koalitionsverhandlungen hatte sich der Hauptausschuss am 28. November 2013 konstituiert. Seine Tätigkeit endete mit der Einsetzung und Konstituierung der ständigen Ausschüsse im Januar 2014.
Antrag der fünf Fraktionen angenommen
Neben dem Hauptausschuss werden nun dem Beschluss zufolge ein Petitionsausschuss und ein Geschäftsordnungsausschuss eingesetzt. Alle drei Ausschüsse, die vorläufig Gremien für einen Übergangszeitraum sein sollen, konstituieren sich am 22. November. Dem Hauptausschuss sollen 47 ordentliche und 47 stellvertretende Mitglieder angehören, von denen die CDU/CSU 17, die SPD zehn, die AfD sechs, die FDP fünf, Die Linke fünf und Bündnis 90/Die Grünen vier Mitglieder entsenden.
Dem Petitionsausschuss und dem Geschäftsordnungsausschuss sollen bis auf Weiteres jeweils neun ordentliche und neun stellvertretende Mitglieder angehören, davon je drei von der CDU/CSU, zwei von der SPD und jeweils ein Mitglied von der AfD, der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen. Nach Artikel 45c des Grundgesetzes obliegt dem Petitionsausschuss die Behandlung von Bitten und Beschwerden, die an den Bundestag gerichtet werden.
Antrag der Linken abgelehnt
Die Linke hatte in ihrem Antrag gefordert, 22 ständige Ausschüsse einzusetzen, deren Mitgliederzahl jeweils etwas höher sein sollte als in der vergangenen Wahlperiode, um der größeren Mitgliederzahl des Bundestages (709 gegenüber 631) Rechnung zu tragen.
Größter Ausschuss sollte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit 46 Mitgliedern sein, gefolgt vom Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur mit jeweils 41 Mitgliedern. Mit jeweils 17 Mitgliedern wären der Geschäftsordnungsausschuss und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe die kleinsten Ausschüsse gewesen. (vom/21.11.2017)