Bundestag lehnt eine Vermögensteuer für Millionäre ab
Die Fraktion Die Linke verlangt, den „Reichtum gerechter zu verteilen“ und fordert die Bundesregierung auf, die Vermögensteuer, die seit 1997 nicht mehr eingezogen wird, als Millionärsteuer wieder zu erheben. Ihren Antrag (18/12549) hat der Bundestag am Mittwoch, 31. Mai 2017, bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Eine Million Euro steuerfrei
Als Vermögen sollte nach dem Willen der Linken zum Stichtag 31. Dezember 2016 die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien- und Sachvermögen festgestellt werden. Vom Vermögen sollten private Verbindlichkeiten abgezogen werden. Das so ermittelte gesamte Nettovermögen einer Person (Individualbesteuerung) bliebe nach Darstellung der Fraktion bis zu eine Million Euro steuerfrei.
Für betriebsnotwendiges Sachvermögen von Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personenunternehmen sollte nach Abzug der darauf lastenden Verbindlichkeiten ein erhöhter Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten, heißt es weiter. Das oberhalb des jeweiligen Freibetrags von einer Million beziehungsweise fünf Millionen Euro liegende Nettovermögen wollte die Fraktion mit einem Steuersatz von fünf Prozent besteuern. (nal/31.05.2017)