Geschäftsordnung

Dienstältester Abgeordneter soll künftig Alterspräsident werden

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Juni 2017, beschlossen, dass künftig das am längsten dem Parlament angehörende Mitglied den neugewählten Bundestag in der konstituierenden Sitzung als Alterspräsident eröffnen soll. Voraussetzung ist, dass es dazu bereit ist. Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (18/12376). Die Grünen stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich. Dagegen stimmte auch die fraktionslose Abgeordnete Erika Steinbach. Bislang hielt das lebensälteste Mitglied des Bundestages die Eröffnungsrede in der konstituierenden Sitzung. Die Geschäftsordnung des Bundestages wurde entsprechend geändert.

Parlamentserfahrung maßgeblich

Zur Begründung der Änderung der Regelung zum Alterspräsidenten heißt es, dass die derzeitige Rechtslage nicht die für die konstituierende Sitzung nötige Parlamentserfahrung gewährleisten könne, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass ein neugewählter Abgeordneter „ohne jegliche Erfahrungen“ die konstituierende Sitzung des Bundestages als Lebensältester zu leiten habe. Die Regelung soll auch gelten, wenn der Präsident und seine Stellvertreter gleichzeitig verhindert sind, eine Sitzung zu leiten, sowie wenn ein Ausschussvorsitzender und sein Stellvertreter gleichzeitig verhindert sind, eine Ausschusssitzung zu leiten. (nal/eis/01.06.2017)

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