Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm beschlossen
Der Umgang mit Klärschlamm wird neu geregelt. Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. März 2017, für einen Verordnungsentwurf (18/10884, 18/11025 Nr.2) gestimmt, der die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft reduzieren soll. Die Verordnung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Abstimmung lag eine eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/11443) zugrunde.
Klärschlämme in der Landwirtschaft reduzieren
Laut Vorlage ist vorgesehen, aus den Klärschlämmen Phosphor für die Nutzung insbesondere in der Landwirtschaft zu gewinnen. Für die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung sieht der Entwurf längere Übergangszeiten vor: Abwasserbehandlungsanlagen zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnerwerten (EW) haben danach 15 Jahre Zeit, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, Anlagen von mehr als 100.000 EW zwölf Jahre, heißt es in dem Entwurf.
Wie die Regierung schreibt, ist die Rückgewinnung nur dann vorgesehen, wenn der Phosphorgehalt über 20 Gramm Phosphor je Kilogramm Klärschlamm-Trockenmasse liegt. Liege der Wert darunter, sei mit den Schlämmen nach abfallrechtlichen Bestimmungen umzugehen. Ebenfalls obligatorisch sei eine Rückgewinnung, wenn die Schlämme in einer Klärschlammverbrennungsanlage einer thermischen Vorbehandlung unterzogen werden. (hau/09.03.2017)