Experten beurteilen Düngerecht-Novelle wohlwollend
Ein überwiegend wohlwollendes Urteil haben mehrere Sachverständige über die geplante Änderung des Düngerechts (18/7557) am Montag, 16. Januar 2017, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft gefällt. Während insbesondere die eingeladenen Wissenschaftler einen Paradigmenwechsel im von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf aufgrund der Gleichstellung von Umweltzielen mit denen der Lebensmittelproduktion erkannten, äußerten Vertreter der Landwirtschaft die Befürchtung, dass die Düngung der Pflanzen ausschließlich dem Wasserrecht untergeordnet werden könnte.
Gerig: Es braucht Augenmaß
Die Aufgabe des Düngegesetzes sei es, den Verkehr und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten zu regeln. Die Gesetzesreform soll unter anderem die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung vorbereiten, um den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie ist es, dass der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft infolge von Überdüngung vorgebeugt werden soll.
„Der Schutz des Grundwassers hat hohe Priorität für die Landwirte, aber es braucht auch Augenmaß, um einen fairen Wettbewerb zu erhalten“, erläuterte der Ausschussvorsitzende Alois Gerig (CDU/CSU) zu Beginn der Anhörung die Problemstellung. Denn es müsse auch in Zukunft möglich sein, in Deutschland Tiere zu halten.
Bauernverband betont bedarfsgerechte Düngung der Pflanzen
Dass die Reform zusätzliche Auflagen für alle Bauern mit sich bringen werde, stellte Steffen Pingen vom Deutscher Bauernverband e.V. fest. Er kritisierte zudem, dass in bestimmten Fällen in der Praxis der Landwirt nicht mehr die bedarfsgerechte Düngung der Pflanzen im Auge haben könne, sondern sich die Düngung dem Wasserrecht aufgrund immer schärferer Grenzwerte unterordnen werde. Pingen sah das Prinzip der Kreislaufwirtschaft gefährdet, wenn die Bilanzsalden in Zukunft Schritt für Schritt strenger gefasst werden.
Die Novelle sieht mit der Einführung der sogenannten Stoffstrombilanz ein auf jeden Betrieb flächenbezogenes Bilanzierungssystem zur Nährstoffermittlung vor, die den Landwirten die Kontrolle über die Ausbringung von Nährstoffen auf die Äcker ermöglichen und den Behörden die notwendigen Daten zur Überprüfung an die Hand geben soll. Letzen Endes soll dadurch der Eintrag von Nitrat in das Grundwasser in belasteten Regionen reduziert werden. Nitrat ist ein natürlicher Bestandteil von Düngern und ein aus Stickstoff und Sauerstoff bestehendes Salz. Ist davon zu viel im Boden vorhanden und wird es von den Pflanzen nicht aufgenommen, dann kann es in das Grundwasser gelangen. Für Erwachsene ist es in höheren Mengen schädlich, für Kleinkinder ist es schon in geringer Menge sehr schädlich.
Experten: Novelle führt zu höherer Effizienz, aber auch Kosten
Umso wichtiger war es Turgut Pencereci vom Landeswasserverbandstag Brandenburg e.V., erst einmal festzustellen, dass es im Bundesland Brandenburg bei den Wasserwerken keine Belastung mit Nitraten gebe. Allerdings würden rund ein Drittel der Messstellen im Land erhöhte Werte aufweisen. Weil die Wasserwirtschaft langfristig planen müsse, betrachtete Pencereci das Gesetz als einen Fortschritt, der zur Verbesserung der Situation beitragen könne. Pencereci regte jedoch an, dass die geplanten Bußgeldbeträge bei Verstoß gegen die Regelungen nicht nur 200.000 Euro, sondern bis zu 500.000 Euro betragen sollten.
Bernhard Osterburg vom Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei begrüßte die Einführung der Stoffstrombilanz, weil diese belegorientiert sei und über Rechnungen und weitere Kennwerte nachvollzogen werden könne. Zudem könnten auch die Betriebe profitieren, weil die Bilanzierung mögliche Effizienzsteigerungen offenbare. Aber es müsse auch auf Seiten der Behörden die Effizienz verbessert werden, betonte der Wissenschaftler. Der Datenaustausch zwischen Behörden und Landwirten muss automatisiert erfolgen, um bei den Prüfbehörden die Arbeitsgeschwindigkeit zu erhöhen.
Eine höhere Effizienz beim Einsatz von Nährstoffen auf den Feldern erwartet auch Birgit Apel aus dem Fachbereich Landbau, Nachwachsende Rohstoffe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durch die Novelle. Allerdings um den Preis, dass die Betriebe mehr dokumentieren müssen. Auch könne nicht jedes Unternehmen in teure bodennahe Technik zum Ausbringen von Nährstoffen investieren. „Das kann sich nicht jeder leisten“, sagte Apel. Auf die viehhaltenden Betriebe würden Kosten zukommen, die den Strukturwandel in einigen Regionen verstärken werden.
Wissenschaftler begrüßen den Paradigmenwechsel
Dass mit der Gesetzesänderung erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg das politische Ziel der Ernährungssicherung durch die Aufgabe der Multifunktionalität der Landwirtschaft im Hinblick auf eine Ökosystemdienstleistung abgelöst wird, stellte Prof. Dr. Friedhelm Taube vom Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung Grünland und Futterbau/Ökologischer Landbau der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel fest. „Das ist ein Paradigmenwechsel“, sagte er. Zudem begrüßte Taube, dass der Staat durch Zugriff auf entsprechende Daten erstmals feststellen könne, wo die Gesetze nicht eingehalten werden. Das System der Stoffstrombilanz bezeichnete der Professor als notwendig, denn viele Landwirte hätten in ihren Betrieben in Wirklichkeit keinen Überblick darüber.
Auch Prof. Dr. Franz Wiesler von der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Speyer stellte fest, dass Verbesserungen im Umgang mit Düngern dringend erforderlich seien. Auch er betonte die Bedeutung der Gleichstellung von Umweltzielen mit den Zielen der Lebensmittelproduktion. Doch mahnte er an, dass in Zukunft beide Ziele miteinander ausgeglichen verfolgt werden müssen und nicht die Umweltziele zu stark gewichtet werden dürfen. Jetzt sei es aber in jedem Fall wichtig, dass die Landwirtschaft die umweltgerechte Landbewirtschaftung als Herausforderung annimmt. (eis/16.01.2017)
Liste der geladenen Sachverständigen
Verbände:
- Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Berlin
- Landeswasserverbandstag Brandenburg e.V., Potsdam
- Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Braunschweig
Einzelsachverständige:
- Birgit Apel, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Landbau, Nachwachsende Rohstoffe, Bonn
- Prof. Dr. Friedhelm Taube, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung Grünland und Futterbau/Ökologischer Landbau, Kiel
- Prof. Dr. Franz Wiesler, Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Speyer