Forderung nach Entschädigungsleistungen für alle NS-Opfer
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Januar 2017, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/10969) beraten, in dem sich diese für eine Angleichung der Entschädigungsleistungen für alle NS-Opfer an die Leistungen des Bundesentschädigungsgesetzes ausspricht. Der Antrag wurde an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Antrag der Linken
Die Linke stellt fest, dass die Regelungen zur Entschädigung für Verfolgte des Naziregimes nicht den politischen und moralischen Erfordernissen entsprechen. Im Ergebnis würden die von den Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes erfassten NS-Opfer bis heute schlechter behandelt als jene Verfolgten, die auf Grundlage des Bundesentschädigungsgesetzes entschädigt werden. Die Unterstellung, die einen hätten ein weniger schweres Verfolgungsschicksal gehabt als die anderen entbehre jeder Grundlage.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, die Opfergruppe des „Zwangsgermanisierten“ als NS-Oper im Sinne der Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes anzuerkennen und die Leistungen für NS-Verfolgte im Sinne der Härterichtlinien an die Leistungen, die im Bundesentschädigungsgesetz vorgesehen sind, anzugleichen. (sas/vom/26.01.2017)