Amtliche Wetterdaten sollen kostenfrei bereitgestellt werden
Die Bundesregierung will amtliche Wetter- und Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes künftig kostenfrei für Geschäftsideen und andere interessierte Nutzer zur Verfügung stellen. Zudem hat sie vor, schärfere Regeln für den Betrieb von Drohnen festzulegen. Die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Novelle des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst sowie des Entwurfs für eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, auf die sich das Bundeskabinett nun geeinigt hat, stellte Alexander Dobrindt (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, am Mittwoch, 18. Januar 2017, in der Regierungsbefragung des Bundestages vor.
Freie Nutzung von Wetterdaten
Ziel der Neufassung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) ist es laut Bundesregierung, den dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Daten leichter zu machen. Dafür soll die bisherige Verpflichtung des DWD aufgehoben werden, Wetter- und Klimadaten nur gegen Gebühr bereitzustellen. Der freie Zugang zu diesem „einzigartigen Datenschatz“ sei eine „Voraussetzung für Innovationen“, sagte Dobrindt. „Die Vernetzung der Daten des DWD mit anderen Anwendungen wird neue Geschäftsmodelle und Ideen hervorbringen – auch über Wettervorhersagen und Wetterwarnungen hinaus.“
Das Gesetz soll zudem die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden im Katastrophen-, Bevölkerungs- und Umweltschutz stärken. Auch plant die Bundesregierung, den Aufgabenkatalog des DWD zu modernisieren – so etwa durch die Erwähnung des Klima- und Umweltschutzes im Gesetzestext.
DWD im Veränderungsprozess
Eva Bulling-Schröter, Sprecherin für Energie- und Klimapolitik der Fraktion Die Linke, wollte in diesem Zusammenhang wissen, ob die Behörde hinsichtlich ihrer finanziellen und personellen Ausstattung noch mit privaten Dienstleistern mithalten könne: „Ich habe gehört, dass viele Stellen nur noch befristet sind und frei werdende Stellen nicht mehr besetzt werden“, sagte sie.
Dobrindt erwiderte, die Ausstattung des Deutschen Wetterdienstes sei seinen bisherigen Aufgaben gemäß stets ausreichend gewesen. Allerdings befinde sich der DWD in einem Veränderungsprozess: „Es kommen neue Aufgaben hinzu“, so der Minister. „Und wie auch in der Vergangenheit folgen auf neue Aufgaben neue Mitarbeiter.“
Automatische Messnetze
Bulling-Schröters Fraktionskollege Ralph Lenkert, umweltpolitischer Sprecher der Linksfraktion, fragte zudem, ob angesichts der wachsenden Anforderungen an den DWD ein Ausbau der automatischen Messnetze geplant sei.
Dobrindt bestätigte die Notwendigkeit und erklärte, dass der DWD dazu bereits eine Strategie erarbeite. „Diese muss aber noch bewertet und genehmigt werden.“
Kritik privater Wetterdienstleister
Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU), Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, lobte zwar das grundsätzliche Ziel, „Rohdaten“ des DWD kostenfrei zugänglich zu machen. Etwas anderes sei es jedoch, so die Abgeordnete aus Bonn, wenn Endprodukte wie etwa eine Unwetterwarn-App gratis angeboten würden. Die Kritik privater Wetter-App-Anbieter, welche befürchten, dass ihnen dadurch ein großer Teil ihrer Geschäftsgrundlage entzogen werde, könne sie verstehen. „Welches ist die Intention der öffentlichen Hand, ein solches Zusatzangebot zu machen?“, wollte Lücking-Michel wissen. Die Gefahr bestehe, dass so der bestehende Markt kaputt gemacht werde.
Dies sah der Minister anders: „Unser Ziel ist es gerade, private Anbieter zu unterstützen.“ Hinsichtlich der von Lücking-Michel angesprochenen Unwetterwarn-App des DWD sagte Dobrindt: „Vor Unwettern zu warnen ist eine klassische Aufgabe des Deutschen Wetterdienstes.“ In einen Wettbewerb mit privaten Anbietern wolle der DWD als nicht-gewinnorientierte Behörde nicht eintreten.
Schärfere Regeln für Betrieb von Drohnen
Auch zu der von der Bundesregierung im Kabinett beschlossenen „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ beantwortete Dobrindt verschiedenen Fragen der Abgeordneten. Zuvor hatte der Minister die wesentlichen Punkte vorgestellt: So sollen künftig alle unbemannten Fluggeräte über 250 Gramm der Kennzeichnungspflicht unterliegen und mit einer Plakette versehen werden, die Namen und Anschrift des Besitzers trägt. Damit sollen Halter im Schadensfall schneller ermittelt werden können.
Für größere Modelle sollen Nutzer in Zukunft einen „Kenntnisnachweis“ vorlegen müssen – sozusagen eine Art Führerschein und eine Betriebserlaubnis. Als maximale Flughöhe sind 100 Meter vorgesehen. Der Verordnungsentwurf sieht darüber hinaus eine Reihe weiterer Beschränkungen vor, wo Drohnen fliegen dürfen. Zum Beispiel sollen Drohnen demnach nicht mehr über Autobahnen, Bahnstrecken, Naturschutzgebieten oder privaten Wohngrundstücken unterwegs sein dürfen.
Rund 400.000 Drohnen in Deutschland im Einsatz
Diese „klaren Regeln“ seien nötig, begründete Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Verordnungsentwurf, da immer mehr Menschen in Deutschland Drohnen benutzten. Die Zahl der unbemannten Fluggeräte sei im vergangenen Jahr auf rund 400.000 gestiegen, sagte der Minister unter Berufung auf eine Schätzung der Deutschen Flugsicherung.
Damit wachse auch die Gefahr „Zwischenfällen“, also Abstürzen und Unfällen. Weil auch viele Drohnen mit Kameras ausgestattet seien, dienten die geplanten Vorschriften neben der Sicherheit auch einem besseren Schutz der Privatsphäre, so Dobrindt.
Sondererlaubnis für gewerbliche Nutzer
Der SPD-Verkehrspolitiker Gustav Herzog lobte die geplante Verordnung. Diese sei ein „ausgewogener Vorschlag“, der Fragen von Sicherheit und Schutz in Einklang bringe mit gewerblichen Interessen. Herzog wollte wissen, ob es für gewerbliche Nutzung möglich sei, die maximale Flughöhe von 100 Metern zu überschreiten. „Der Einsatz von Drohnen etwa im Bereich des Weinbaus oder bei Vermessungsarbeiten wäre sonst nicht möglich“, so der Einwand des Sozialdemokraten.
Dobrindt bestätigte diese Einschätzung. Die Vorschrift stehe jedoch Geschäftsmodellen, die auf einer Nutzung von Drohnen oberhalb von 100 Metern basierten, nicht im Weg: „Gewerbliche Nutzern soll eine Erlaubnis erteilt werden.“
Register für Drohnen
Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, wollte einerseits erfahren, warum die Bundesregierung in ihrer geplanten Verordnung auf eine Schaffung eines Drohnenregisters, ähnlich wie in den USA, verzichte. Andererseits interessierte den Abgeordneten, welche Stellen künftig für den „Drohnenführerschein“ zuständig sein sollen: „Sie sprechen von anerkannte Stellen. Wer sind diese Stellen und was soll von ihnen genau abgefragt und überprüft werden?“
Dobrindt antwortete, es gehe bei dem Kenntnisnachweis zum einen um eine Einweisung in den Betrieb des Fluggeräts, zum anderen um „luftrechtliche Fragen“. Details würden von den zuständigen Behörden der Länder und des Bundes „gemeinsam abgestimmt und umgesetzt“. Über die Frage der Einrichtung eines Drohnenregisters sei ausgiebig diskutiert worden, gab der Minister zu. Die Bundesregierung habe sich aber vorerst dagegen entschieden.
„Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die Verordnung diesbezüglich noch einmal verändert wird“, sagte Dobrindt. Europäische Regeln zur Nutzung von Drohnen stünden noch aus – auch auf EU-Ebene werde noch über ein Register gesprochen. (sas/18.01.2017)