Linke will die Situation von Alleinerziehenden verbessern
Zwei Anträge zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden, welche die Fraktion Die Linke eingebracht hat, hat der Bundestag am Freitag, 2. Dezember 2016, beraten. Über die Forderung der Linksfraktion nach einem Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen (18/10283) soll nun im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden.
„Temporäre Bedarfsgemeinschaft“ auflösen
In diesem Antrag plädieren die Abgeordneten dafür, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch so zu ändern, dass das Konstrukt der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ aufgelöst wird. Stattdessen soll der Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten.
Gegen das Votum der Opposition abgelehnt hat der Bundestag den zweiten Antrag der Linken (18/6651), in dem sich diese unter anderem für die Reform des Unterhaltsvorschusses sowie eine Weiterentwicklung von Kindergeld und Kinderzuschlag zu einer Kindergrundsicherung einsetzt. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/10106).
Linke: Union und Länder blockieren Schwesig-Entwurf
Der Streit um den geplanten Ausbau des Unterhaltsvorschusses hat die Debatte des Bundestages über die Situation von Alleinerziehenden überschattet. Der familienpolitische Sprecher der Linksfraktion Jörn Wunderlich warf der Unionsfraktion und den Bundesländern vor, den von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zu blockieren. Dieser sei längst vom Kabinett verabschiedet worden, doch jetzt sperre sich die Union gegen seine Beratung im Bundestag.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zukünftig bis zum 18 Lebensjahr eines Kindes gezahlt wird, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bislang wird er nur bis zwölften Lebensjahr gezahlt.
„Unverantwortliches Agieren“
Die Bundesländer und die CDU/CSU-Fraktion befürchten jedoch, dass der zu erwartende administrative Mehraufwand in den Kommunen nicht bewältigt werden kann, wenn das Gesetz wie geplant zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt.
Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich der Kritik der Linksfraktion an. Unionsfraktion, Ministerin Schwesig und die Länder würden sich gegenseitig „den schwarzen Peter“ zuschieben. Dies sei ein unverantwortliches Agieren „auf dem Rücken der Alleinerziehenden“.
„Kommunen benötigen mehr Zeit für die Umsetzung“
Die CSU-Abgeordnete Gudrun Zollner wies die Kritik zurück. Man könne „kein Gesetz erst im Dezember verabschieden, das im Januar in Kraft treten soll“. Die Kommunen benötigten mehr Zeit für die Umsetzung. Es sei deshalb vernünftig, wenn das Gesetz erst im Frühjahr oder Sommer kommenden Jahres rückwirkend zum 1. Januar in Kraft trete.
Dr. Fritz Felgentreu (SPD) übte harsche Kritik an den Bundesländern. Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses sei Mitte Oktober zwischen Bund und Ländern verabredet worden. Dies gelte es jetzt auch umzusetzen. Die Union forderte er auf, das Gesetzesvorhaben nicht länger zu blockieren. (hau/sas/02.12.2016)