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Inneres

Plebiszite wird es auf Bundesebene nicht geben

Plebiszite auf Bundesebene wird es auch weiterhin nicht geben. Der Bundestag lehnte am Donnerstag, 9. Juni 2016, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (18/825, 18/7972) ab. In der Vorlage war die Verankerung einer dreistufigen „Volksgesetzgebung“ im Grundgesetz vorgesehen, um Plebiszite verfassungsrechtlich abzusichern. Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollten die Bürger künftig auf Bundesebene mit Hilfe von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden direkt mitbestimmen können. Ein Antrag der Fraktion (18/8419), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, „Initiativen zu mehr Demokratie für alle vorzulegen und mittels eines Gesetzentwurfes für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, auch im Hinblick auf die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, rechtlich abzusichern“, fand ebenfalls keine Mehrheit. Nur die Opposition stimmte dafür.

Sympathien für mehr direkte Demokratie auf Bundesebene

Im Verlauf der Debatte wurde deutlich, dass es auch bei SPD und Grünen Sympathien für die Schaffung von mehr direkter Demokratie auf Bundesebene gibt. Für die Grünen erschienen jedoch die konkreten Regelungen in dem Gesetzentwurf, wie etwa die aus Sicht der Fraktion zu geringen Schwellen für Volksinitiativen, als nicht zustimmungsfähig.

Die SPD-Fraktion begründete ihre Ablehnung vor allem mit der im Koalitionsvertrag eingegangenen Verpflichtung, innerhalb der Koalition einheitlich abzustimmen. Von Seiten der Unionsfraktion hieß es, es gebe keine überzeugenden Gründe für eine derartig weitreichende Verfassungsänderung.

Linke: Parlamentarische Demokratie ergänzen

Es gehe bei diesem Thema um den Zustand unserer Demokratie, der nicht gut sei, wie Jan Korte (Die Linke) befand. Ein Drittel der Bevölkerung habe sich komplett von der Demokratie abgewandt. „Eine intakte Gesellschaft darf sich damit nicht abfinden“, sagte er.

Benötigt werde eine Renaissance von Demokratie und Teilhabe. Seine Fraktionskollegin Halina Wawzyniak ergänzte, es gehe nicht darum, die parlamentarische Demokratie durch Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden zu ersetzen. „Wir wollen sie ergänzen“, sagte sie.

CDU/CSU: Unangemessen Verkürzung der Sachthemen

Die repräsentative Demokratie zeichne sich durch eine große politische Stabilität aus, entgegnete Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU). Viele wichtige Entscheidungen seien zu der Zeit als sie getroffen wurden, überaus unpopulär gewesen. So etwa die Entscheidung über die Westbindung Deutschlands, der Nato-Doppelbeschluss oder die Einführung des Euro. „Beschlüsse, die sich recht schnell als Segen für unser Land erwiesen haben“, wie Ostermann sagte.

Während das Gesetzgebungsverfahren nach langjähriger Praxis zu einem ausdifferenzierten Verfahren geworden sei, führten Volksabstimmungen in vielen Fällen „zu einer unangemessen Verkürzung der Sachthemen“. Dies eröffne „populistischen Konstellationen“ viele Handlungsmöglichkeiten. „Es besteht die Gefahr, dass Entscheidungen nicht auf Grundlage von sachlichen Erwägungen getroffen werden, sondern auf Grundlage von Emotionen“, sagte der Unionsabgeordnete. Man sei aber schlecht beraten, sich in wichtigen Sachfragen von „Stimmungen und Stimmungsmachern leiten zu lassen“.

Grüne: Schwellen zu niedrig angesetzt

Es sei wichtig, dass Bürger Fehler der Regierung per Volksentscheid korrigieren oder verhindern könne, befand hingegen Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen). Die Grünen seien eine Partei der Basisdemokratie und der Bürgerbeteiligung. Demokratie sei auf aktive verantwortungsbewusste Bürger angewiesen, so Mutlu. Mehr direkte Demokratie könne zudem auch der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Insofern stimme er dem Antrag der Linksfraktion zu – nicht aber dem Gesetzentwurf.

Kritik übte er daran, dass im Gesetzentwurf für eine erfolgreiche Volksinitiative 100.000 Unterschriften und für ein erfolgreiches Volksbegehren eine Million Unterschriften innerhalb von neun Monaten ausreichen sollen. Für einen erfolgreichen Volksentscheid solle die Mehrheit der Abstimmenden ausreichen. „Diese Schwellen halten wir für zu niedrig angesetzt“, sagte der Grünen-Abgeordnete. Es könne so ein Einfallstor geschaffen werden, „das wir später in Einzelfällen vielleicht bedauern“.

SPD: Weiter über das Thema nachdenken

Auch wenn seine Fraktion die Vorlagen für weitgehend sinnvoll halte, stimme sie dagegen, sagte Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD) und begründete dies mit dem Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Dennoch müsse man weiter über das Thema nachdenken, forderte er auch mit Blick auf den Koalitionspartner.

Auch wenn die letzten Landtagswahlen ein Zwischenhoch bei der Wahlbeteiligung gezeigt hätten, so sei diese doch schon seit langer Zeit ständig sinkend. „Unser Kernproblem ist doch die gefühlte Distanz zwischen uns hier in der Politik und den Menschen draußen“, sagte Castellucci. Diese Distanz müsse überwunden werden. „Direktdemokratische Verfahren sind ein Teil der Antwort“, betonte der SPD-Abgeordnete. (hau/09.06.2016)