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Ernährung

Bundestag verabschiedet neues Tabakgesetz

Schockfotos und größere Warnhinweise sind auf Zigarettenpackungen ab Mai 2016 Pflicht. Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2016, für die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (18/7218, 18/7696) gestimmt. Mit dem Gesetz werden erstmals auch elektronische Zigaretten gesetzlich geregelt. Insbesondere Jugendliche sollen mit dem Beschluss vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen abgebracht werden.

Minister: Lasst die Finger davon

„Diejenigen, die noch nicht mit dem Rauchen begonnen haben, sollen davon abgehalten werden“, begründete Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den vorgelegten Entwurf. Der Minister bezifferte die direkten und indirekten gesellschaftlichen Kosten des Rauchens auf rund 80 Milliarden Euro.

Neben einer Reihe von Detailregelungen werde durch die Einführung von großen Warnbildern, die auf abschreckende Weise die gesundheitlichen Folgen des Rauchens abbilden, ein emotionaler Hinweis gegeben, der sagt: „Lasst die Finger davon.“ Ein Aspekt, den auch die Drogenbeauftragte des Bundesregierung, Marlene Mortler (CDU/CSU), in ihrer Rede hervorhob: „Bilder halten junge Menschen vom Rauchen ab, denn sie sagen mehr als tausend Worte.“

Linke: Präventive Möglichkeiten nicht ausgeschöpft

Auch Frank Tempel (Die Linke) befürwortete die Neuerung von Text und Bild auf den Packungen, jedoch sei seine Fraktion mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU unzufrieden. Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Prävention seien nicht ausgeschöpft worden, zum Beispiel durch ein Verbot von Tabakwerbung in der Radiowerbung oder im Sponsoring.

Obwohl es so viele Tote gebe, werde Werbung in Teilen weiter gestattet. „Das ist paradox“, kritisierte er vor dem Hintergrund, dass allein in Deutschland jährlich über 100.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben würden.

Grüne fordern umfassendes Werbeverbot

In dieselbe Kerbe schlug auch Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) mit seiner Kritik an dem Gesetz. „Es ist eine verpasste Chance, umfassenden Verbraucherschutz umzusetzen“, sagte der Mediziner. Statt die Prävention durch ein komplettes Werbeverbot durchzusetzen, werde nur der Tabakwirtschaft Rechnung getragen. Es müsse damit Schluss gemacht werden, dass Tabak in Kinos, auf Plakaten und an Hochschulen sogar kostenlos angepriesen werden dürfe. „Alles Orte, an denen junge Menschen sind.“

Gleichzeitig monierte Terpe eine Überregulierung zulasten der Verbraucher bei den Liquids für E-Zigaretten. Ein Kritikpunkt, den Tempel teilte, denn das mit dem Gesetz auf den Weg gebrachte „faktische Verbot von Aromastoffen“ mache E-Zigaretten unverkäuflich und schmälere in Zukunft nur die Konkurrenzfähigkeit zur viel schädlicheren Zigarette.

„Der Konsum von E-Zigaretten ist riskant, aber es gibt einen Unterschied zur klassischen Zigarette“, hob Tempel hervor. „Bei E-Zigaretten fallen einige gesundheitsgefährdende Schadstoffe weg.“ E-Zigaretten unattraktiver zu machen, werde weniger Tabakkonsumenten zum Umsteigen bewegen. Dadurch würden mögliche präventive Effekte verschenkt. „Das freut nur die Tabakindustrie.“

SPD: Tabakindustrie ist sich uneinig gewesen

Für die Sozialdemokraten erklärte Rainer Spiering (SPD), dass das Gesetz die Risiken des Rauchens so weit wie möglich einschränken helfen soll. Gleichzeitig kündigte er an, dass sich mit einem Werbeverbot auseinandergesetzt werden muss.

Die Verantwortung für das absehbare Problem der produzierenden Unternehmen, rechtzeitig bis Mitte Mai die Maschinen entsprechend den Vorgaben umzustellen, sah er bei der Tabakindustrie, die sich untereinander uneinig gewesen sei. „Die Umsetzungsfrist ist an der Tabakindustrie selbst gescheitert“, sagte Spiering.

CDU/CSU: Konstruktionsfehler in der Richtlinie

Einen Teil der Verantwortung schob Kordula Kovac (CDU/CSU) der EU zu, denn es gebe einen Konstruktionsfehler in der Richtlinie. „Die Umsetzungsfrist und die Frist zur Produktionsumstellung fallen zusammen“, erklärte sie. Das stelle kleine und mittelständische Unternehmen vor Herausforderungen. Die technische Produktionsumstellung hänge an nur wenigen zur Verfügung stehenden Zulieferern. „Eine Fristverlängerung hätte allerdings ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Folge“, begründete Kovac, warum diese Möglichkeit bei der Umsetzung nicht in Betracht gezogen wurde.

Der Kritik aus der Opposition im Hinblick auf die Regulierung der E-Zigaretten entgegnete Kovac, dass E-Zigaretten vielleicht weniger schädlich seien, aber nicht gesund. Die Abgeordnete zeigte sich besorgt darüber, dass E-Zigaretten bei Jugendlichen im Trend stehen würden. E-Zigaretten können auch den Einstieg erleichtern, wenn sie zum Beispiel nach Schokolade schmecken. „Junge Leute probieren E-Zigaretten, ohne Zigaretten zuvor geraucht zu haben“, begründete die Unionsabgeordnete ihre Ablehnung. (eis/25.02.2016)