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Verkehr

Bundestag beschließt Einführung der Pkw-Maut

Die Pkw-Maut kommt. Am Freitag, 27. März 2015, stimmte der Bundestag in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (18/3990) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/4455) geänderter Fassung zu. Für die Abgabe (Pkw-Maut) stimmten 433 Abgeordnete, 128 votierten dagegen, sechs enthielten sich.  Danach wird ab 2016 eine Abgabe eingeführt werden, die gleichermaßen von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist. Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw sollen Steuerentlassungsbeträge aus der Kfz-Steuer erhalten. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu (18/3991) stimmte der Bundestag ebenfalls in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/4448) mit 438 Ja-Stimmen bei 117 Nein-Stimmen und zwölf Enthaltungen zu.

Neue Staffelung der Kurzzeitvignetten

Bei den parlamentarischen Beratungen wurde vor allem eine neue Staffelung nach ökologischen Kriterien der Kurzzeitvignetten für ausländische Halter erreicht. Diese Neustaffelung soll zu Mehreinnahmen von 13,6 Millionen Euro führen. So geht die Regierung jetzt von  Gesamteinnahmen von rund 513,6 Millionen Euro aus. Zudem wurde unter anderem die Löschfrist für die gespeicherten Nummernschilder von drei Jahre auf ein Jahr verkürzt und eine ausführliche Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen.

Strittig blieben zwischen der Koalition und der Opposition vor allem die Konformität des Gesetzentwurfs mit dem Europarecht sowie die Höhe der tatsächlichen Einnahmen.

Minister: In Zukunft finanziert Mobilität Infrastruktur

Für Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gibt es ,,überhaupt keinen Zweifel„, dass die Abgabe europarechtskonform ist und erhebliche Einnahmen bringen wird. ,,In Zukunft finanziert Mobilität Infrastruktur“, sagte er. Es gebe jetzt auch für Pkw einen klaren Bezug zwischen Einnahmen und Ausgaben. Dies sei ein Systemwechsel weg von der Steuer- hin zur Nutzerfinanzierung.

So würden insgesamt 3,7 Milliarden Euro vom Haushalt des Bundesfinanzministers in den Haushalt des Verkehrsministers geleitet, wo sie ausschließlich für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur genutzt würden. Neben den bisherigen Einnahmen durch die Mineralölsteuer und die Kfz-Steuer gebe es auch noch zusätzliche Einnahmen von 500 Millionen Euro aus der Maut. Insgesamt sei die Infrastrukturabgabe ,,sinnvoll, fair und gerecht„.

Investitionen sind laut Dobrindt dringend notwendig, da das Straßennetz in den kommenden Jahren nicht nur erhalten, sondern auch erweitert werden müsse. ,,Erhalt und Neubau gehören zusammen“, sagte er. So würden die Investitionen bis 2018 um 40 Prozent  von 10,5 Milliarden Euro auf insgesamt 14,5 Milliarden Euro erhöht. Dazu komme noch die weitere Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen, die ab 2018 jährlich mindestens 1,5 Milliarden Euro erbringen werde.

CDU/CSU: Lasten werden gerecht verteilt

Auch für den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Arnold Vaatz, wird die Finanzierung der Infrastruktur gerechter. Bisher gebe es Nutzer, die kein Entgelt zahlen müssten. Das werde jetzt geändert. So würden die Lasten gerecht verteilt. Insgesamt werde die Infrastrukturfinanzierung damit auf eine solide und dynamische Grundlage gestellt. In Zukunft müsste jedoch auch privates Kapital zum Beispiel durch öffentlich-private Partnerschaften angeworben werden. Schließlich setze er sich dafür ein, dass die Planungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen beschleunigt werden.

Völlig anderer Meinung waren die Redner der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Sie hielten den gesamten Gesetzentwurf für nicht beschlussfähig. Es habe bei den parlamentarischen Beratungen großen Zeitdruck gegeben. Zum Beispiel sei die Europarechtskonformität noch nicht ausreichend geprüft.

Linke: Zum vereinten Europa passt keine Wegelagerei

Für Herbert Behrens (Die Linke) wird durch das Gesetz Deutschland ,,schwerer Schaden„ zugefügt. Die Nachbarn müssten Eintritt bezahlen, wenn sie Deutschland besuchen wollten. Dagegen würden die deutschen Autofahrer von der Zahlung befreit.

Dies sei ein ,,Taschenspielertrick“, den die EU so nicht akzeptieren werde. ,,Wir wollen ein vereintes Europa ohne Grenzen, dazu passt keine Wegelagerei„, sagte er. Er sagte voraus, dass am Ende die EU die Steuerentlastung für deutsche Pkw-Halter kassieren werde. Dann müssten auch die deutschen Autofahrer bezahlen.

Grüne: Peinlicher Tag für Deutschland

Für den Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Anton Hofreiter, ist es ein ,,peinlicher Tag“ für Deutschland. Die Stammtischparolen der CSU würden nun ins Gesetzblatt gehoben.

Die Abgabe sei nicht europarechtskonform und ein bürokratisches Monster. Der größte Teil der Einnahmen würde für die Systemkosten gebraucht. Die Koalition könne froh sein, wenn damit eine ,,schwarze Null„ erreicht würde.

SPD: Infrastrukturinvestitionen solide gegenfinanzieren

Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, wies auf den Koalitionsvertrag hin. Dieser werde jetzt umgesetzt. Das zeige, dass die Koalition handlungsfähig sei. Auch er wies darauf hin, dass die Erstinvestitionen in die Infrastruktur deutlich ausgebaut würden. ,,Dies können wir nicht allein auf Pump bezahlen, dies muss solide gegenfinanziert werden“, sagte er. Mit dem von der Koalition angebrachten Entschließungsantrag werde eine eindeutige Priorisierung der Verkehrsinvestitionen vorgeschlagen.

Diesem Entschließungsantrag der Koalition (18/4460), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, die Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur konsequent voranzutreiben und bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 eine realistische Finanzierungsplanung für die Gesamtlaufzeit der Planungen zugrunde zu legen, stimmte der Bundestag gegen das Votum der Opposition ebenfalls zu.

Änderungsanträge der Grünen abgelehnt

Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen in einem Änderungsantrag (18/4484), einen mautfreien Bereich in Grenznähe von 30 Kilometern zu schaffen zu können, fand mit 451 Nein-Stimmen bei 58 Ja-Stimmen und 59 Enthaltungen keine Zustimmung. Einen weiteren Änderungsantrag der Grünen, die Pkw-Maut sofort auszusetzen, wenn das Gesetz keinen Bestand vor dem Europäischen Gerichtshof haben sollte (18/4485), lehnte der Bundestag mit 446 Nein-Stimmen bei 58 Ja-Stimmen und 60 Enthaltungen ebenso ab wie einen Antrag der Linksfraktion ,,Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland„ (18/806), den nur die Opposition befürwortete.

Ebenso erging es einem dritten Änderungsantrag der Grünen (18/4486) zum Verkehrsteueränderungsgesetz, der darauf abzielte, auch die Steuerentlastung hinfällig werden zu lassen, sollte der Europäische Gerichtshof das Mautgesetz für europarechtswidrig erklären. 448 Abgeordnete lehnten diese Initiative ab, 58 stimmten hier zu, 59 enthielten sich.

Die Fraktionen hatten sich vorab nicht über die Aufsetzung dieser abschließenden Beratung auf die Tagesordnung des Plenums einigen können. Der Debatte ging daher eine viertelstündige Geschäftsordnungsdebatte voraus, an deren Ende sich die Koalitionsfraktionen, die die Aufsetzung beantragt hatten, in der Abstimmung durchsetzen konnten. (mik/27.03.2015)