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Auswärtiges

Rühe leitet Kommission zu Auslandseinsätzen

Volker Rühe, Prof. Dr. Norbert Lammert

Volker Rühe, Prof. Dr. Norbert Lammert (© DBT/Melde)

Am Donnerstag, 10. April 2014, hat sich die Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr konstituiert. Den Vorsitz des Gremiums übernimmt der ehemalige CDU-Abgeordnete und Bundesverteidigungsminister Volker Rühe, stellvertretender Vorsitzender wird der frühere SPD-Abgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Walter Kolbow.

Zwölf Mitglieder

Der Kommission gehören zwölf Mitglieder an, die sämtlichst die Regierungsfraktionen vertreten. Die CDU/CSU wird von den Abgeordneten Dr. Andreas Schockenhoff und Dr. Hans-Peter Uhl sowie von den sachverständigen Mitgliedern Prof. Dr. James W. Davis, Rainer Glatz, Prof. Dr. Matthias Herdegen, Prof. Dr. Georg Nolte und Volker Rühe repräsentiert.

Die SPD entsendet die Abgeordneten Niels Annen und Rainer Arnold sowie die Sachverständigen Walter Kolbow, Wolfgang Schneiderhan (ehemaliger Generalinspekteur der Bundeswehr) und Prof. Dr. Wolfgang Zeh (ehemaliger Direktor beim Deutschen Bundestag) in die Kommission.

Opposition verzichtet auf Teilnahme

Die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben auf eine Beteiligung an der Kommission verzichtet. Sowohl Die Linke als auch Bündnis90/Die Grünen hatten darauf gedrungen, dass sich das Gremium nicht nur mit der „Sicherung“, sondern explizit mit einer „Stärkung“ der Parlamentsrechte im Hinblick auf Auslandseinsätze der Bundeswehr befassen soll.

Da die Aufnahme dieser Formulierung in den Einsetzungsbeschluss von der Regierungskoalition kategorisch abgelehnt worden sei, habe man erkennen müssen, dass es CDU/CSU und SPD in Wahrheit um die Abschwächung des Parlamentsvorbehalts gehe, begründeten die Oppositionsfraktionen ihren Boykott des Gremiums.

Lammert: Thematik betrifft das Parlament als Ganzes

Die konstituierende Sitzung wurde von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert geleitet. Lammert betonte, dass die Kommission den Auftrag zur rechtlichen und politischen Prüfung habe, ob, und wenn ja, wo Anpassungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes notwendig seien.

Im Hinblick auf das Fehlen der Oppositionsfraktionen merkte er an, dass dies fraglos eine ungewöhnliche Situation sei. Gleichwohl betreffe die von der Kommission zu bearbeitende Thematik das Parlament als Ganzes, und das werde auch ohne physische Beteiligung der Oppositionsfraktionen eine zentrale Rolle spielen.

Rühe: Parlamentsbeteiligung keine Schwäche

Volker Rühe pflichtete ihm bei und unterstrich, dass er sich bewusst sei, hier nur im Konsens tragfähige Ergebnisse erzielen zu können. Demnach sollen nach Möglichkeit auch die nicht anwesenden Fraktionen im Laufe der Beratungen der Kommission einbezogen werden.

In Bezug auf die konkrete Aufgabenstellung der Kommission führte Rühe aus, dass es tiefgreifende Veränderungen in militärpolitischen Fragen gebe. Die Entwicklung gehe dahin, dass es nicht mehr nur rein nationale Streitkräfte geben werde. Im Zuge der Europawahl würden Positionen publik, die die Einführung europäischer Streitkräfte beabsichtigten.

Die Parlamentsbeteiligung vor Einsätzen solcher Truppen wäre schon aus Effizienzgründen äußerst problematisch. Rühe betonte jedoch, dass er die Pflicht zur Parlamentsbeteiligung im Rahmen von Auslandseinsätzen der Bundeswehr als Stärke sehe und keinesfalls als Schwäche. (eb/10.04.2014)

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