Linke und Grüne gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Grundsatzstreit um die Vorratsdatenspeicherung und der Konflikt um die Konsequenzen, die aus dem ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dieser Überwachungsmaßnahme zu ziehen sind, werden die für Freitag, 21. Februar 2014, angesetzte Plenardebatte zu diesem Thema prägen. Der Diskussion zugrunde liegen zwei in die gleiche Richtung zielende Anträge der Linken (18/302) und der Grünen (18/381), die einen Verzicht auf die umstrittene Erfassung von Telekommunikationsdaten fordern. Justizminister Heiko Maas hat jedoch einen Gesetzentwurf angekündigt – und zwar auch dann, wenn der EuGH die entsprechende EU-Richtlinie für unzulässig erklären sollte. Die 45-minütige erste Beratung im Bundestag beginnt gegen 12.05 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum bei sämtlichen Bürgern ohne Verdacht auf eine Straftat umfassend zu registrieren, wer mit wem wann telefoniert hat, wer wann wem eine Mail, eine SMS oder ein Fax geschickt hat und wer sich wann was im Internet angeschaut hat. Diese Erkenntnisse können Justiz und Polizei unter bestimmten Bedingungen für Ermittlungen nutzen.
„Bürger unter Generalverdacht“
Linke und Grüne üben scharfe Kritik an der Vorratsdatenspeicherung und rufen die Koalition auf, dieser Maßnahme unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH eine Absage zu erteilen. Die Registrierung der Telekommunikationsdaten stelle alle Bürger unter Generalverdacht, beklagt Die Linke. Ein solches Vorgehen ermögliche einen „umfassenden Einblick in die Persönlichkeit des Einzelnen, sein Kommunikations- und Bewegungsverhalten, seine sozialen Beziehungen und Verhältnisse“, heißt es im Antrag.
Aus Sicht der Fraktion fördert die Vorratsdatenspeicherung das „Gefühl des permanenten unkontrollierbaren Beobachtetwerdens“ und schüchtert die Bürger bei der Wahrnehmung demokratischer Freiheiten und bei der alltäglichen Kommunikation ein. Zudem habe der NSA-Skandal gezeigt, dass massenhafte flächendeckende Datensammlungen kaum zu sichern seien – weshalb das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung dieser Daten enorm sei.
Grüne: Tiefer Eingriff in die Grundrechte
Für die Grünen markiert die Vorratsdatenspeicherung einen tiefen Eingriff in die Grundrechte, vor allem in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Privatsphäre sowie in das Telekommunikationsgeheimnis. Die Fraktion spricht von einem „historischen Einschnitt in die freiheitlich-rechtsstaatliche Verfasstheit unserer Demokratie“. Die massenhafte Datenerfassung gestatte „präziseste Verhaltens-, Kontakt und Bewegungsprofile“.
Bedroht werde die „freiheitliche Kommunikation“, kritisiert der Antrag. Nach Auffassung der Grünen mutet die Vorratsdatenspeicherung auch vor dem Hintergrund ständig neuer Enthüllungen über den Überwachungsskandal des US-Geheimdiensts NSA und anderer Nachrichtendienste „absolut ungerechtfertigt“ an.
Linke gegen ein Gesetz
Momentan setzt sich der in Luxemburg ansässige EuGH mit der Vorratsdatenspeicherung auseinander, zu deren Einführung die EU-Länder aufgrund einer Brüsseler Richtlinie eigentlich verpflichtet sind. Im Rechtsausschuss des Bundestages lehnte es die Obfrau der Linksfraktion, Halina Wawzyniak, ab, in der Bundesrepublik ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung selbst dann zu beschließen, wenn die EU-Richter die Brüsseler Regelung für nichtig erklären sollten.
Minister Maas indes will, wie er im Rechtsausschuss erläuterte, einen Gesetzentwurf vorlegen, sobald die Luxemburger Instanz über die EU-Regelung geurteilt hat. Der SPD-Politiker geht „mit großer Sicherheit“ davon aus, dass der EuGH die Brüsseler Vorgabe zwar als unzulässig einstufen, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung an sich aber nicht infrage stellen werde. Für deren Anwendung werde das EU-Gericht, so Maas, bestimmte Bedingungen formulieren, etwa zur Dauer der Speicherung von Telekommunikationsdaten oder zur Frage, in welchen Fällen diese genutzt werden dürfen.
„Leitwirkung auch für andere EU-Länder“
Der Minister will nach dem Luxemburger Urteil nicht eine neue Brüsseler Richtlinie abwarten, sondern hierzulande „präventiv“ ein restriktives Gesetz verabschieden, das eine „Leitwirkung“ auch für andere EU-Länder entfalten und die Ausarbeitung einer neuen Brüsseler Regelung beeinflussen könne.
Die Fraktionen von Linken und Grünen hingegen fordern die Regierung auf, dafür einzutreten, dass es nach der EuGH-Entscheidung auf EU-Ebene zu keiner neuen Richtlinie kommt, die den Mitgliedstaaten die Einführung der Vorratsdatenspeicherung auferlegt. (kos/17.02.2014)