Die Wissenschaftlichen Dienste
Dem früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und seiner abgeschriebenen Doktorarbeit ist es wohl zu verdanken, dass die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages auch breiten Schichten der Bevölkerung bekannt geworden sind. Schließlich hat sich der ehemalige Abgeordnete in seiner Dissertation ausgiebig bei Schriften der Dienste bedient. „Der Fall Guttenberg hatte große Außenwirkung für uns“, sagt Patrizia Robbe, Referentin im Fachbereich „Verfassung und Verwaltung“.
Zehn Fachbereiche schreiben Gutachten für die Abgeordneten
Insgesamt zehn Fachbereiche bilden die Unterabteilung Wissenschaftliche Dienste des Bundestages. Ansonsten sind die Dienste eher Eingeweihten aus Justiz und Wissenschaft ein Begriff, da sie „voll wissenschaftlich zitierfähig sind“ und auch das Bundesverfassungsgericht auf ihre Gutachten verweist.
Das hauptsächliche Zielpublikum allerdings sind Abgeordnete des Bundestages und deren Mitarbeiter, in geringerem Umfang auch Stellen der Bundestagsverwaltung. Diese können sich mit allen möglichen Fragen an die Wissenschaftliche Dienste wenden und bekommen schnellstmöglich die benötigten Informationen.
Parteipolitische Neutralität ist ehernes Gesetz
Dabei ist parteipolitische Neutralität ehernes Gesetz, worauf Sven Hölscheidt, Leiter des Fachbereichs „Verfassung und Verwaltung“ und Robbes Vorgesetzter, hinweist. Sein Fachbereich beantwortet alle Fragen zum öffentlichen Recht, und dabei besonders Fragen zum Grundgesetz. „Die zwei wichtigsten Fragen an uns sind: Wer hat die Gesetzgebungskompetenz? Und, ist das mit den Grundrechten vereinbar?“
Deshalb gebe es keine Routinefragen, man sei immer nahe am Tagesgeschehen. Schließlich umfasst die Zuständigkeit des Fachbereichs ganz unterschiedliche Themengebiete, vom Asylrecht über die Diskussionen um Plebiszite auf Bundesebene, Sperrklauseln bei den Europawahlen, bis hin zu Eigentumsrechten bei der Errichtung von Windkraftanlagen im Zuge der Energiewende. „Wir sind sozusagen der verfassungsrechtliche Kompass zur Tagespolitik“, formuliert es Dierk Wahlen, ebenfalls Referent in der Abteilung.
Die Fragen können ganz unterschiedlich sein
In letzter Zeit besonders nachgefragt wurden auch Kontrollrechte des Parlaments bei Rüstungsexporten oder den Verhandlungen zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP. Anknüpfungspunkt ist dabei immer das Bundesrecht. Landesrecht oder ausländisches Verfassungsrecht wird ebenfalls behandelt, wenn es um Vergleiche zum deutschen Bundesrecht geht
Auch deshalb arbeiten in Hölscheidts Fachbereich ausschließlich Volljuristen. Die Anzahl der Fragen an seinen Fachbereich sei sehr unterschiedlich, sagt Hölscheidt. Die meisten Anfragen, nämlich 521, kamen 2010, ansonsten sind es durchschnittlich 350 pro Jahr.
Dabei kann der Umfang der Fragen ganz unterschiedlich sein und die Beantwortung von kurzen Ja/Nein-Antworten bis hin zu 40-seitigen Gutachten reichen. Entsprechend unterschiedlich schnell sind auch die Antworten gefunden. Entgegen der weitläufigen Meinung würden die meisten Fragen übrigens nicht von oppositionellen Hinterbänklern gestellt, sagt Hölscheidt, sondern von Abgeordneten der Regierungsfraktionen. (jbb/eis/25.08.2014)