„Funkstille auf den deutschen Bürgersteigen“
Die Gesellschaft ist online: Immer mehr sind im Internet unterwegs. Selbst im Urlaub geht man ins Netz. Deshalb bieten einige Hotels, Cafés, Restaurants oder sonstige Einrichtungen ihren Kunden einen kostenlosen WLAN-Zugang (Wireless Local Area Network, drahtloses lokales Netzwerk). Doch dieser Zugang birgt für die Betreiber Risiken – nämlich dann, wenn Dritte die offenen Netze missbrauchen. Der Unterausschuss „Neue Medien“ des Ausschusses für Kultur und Medien hat sich unter Vorsitz von Sebastian Blumenthal (FDP) mit diesem Thema am Montag, 13. Mai 2013, in einer Expertenanhörung befasst.
Besserer Zugang zu offenen Netzen
Die Fraktion Die Linke hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (17/11137) eingebracht. Sie will die Betreiber von WLAN-Netzen von der sogenannten Störerhaftung freistellen. Damit solle die Neigung privater und gewerblicher WLAN-Betreiber gestärkt werden, ihre Internetzugänge zu öffnen. Bisher haften nämlich die Betreiber solcher WLAN-Netze für die Handlungen Dritter, die den bereitgestellten Internetzugang nutzen.
Auch die SPD möchte den Internetzugang im öffentlichen Raum verbessern und hat einen Antrag „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ (17/11145) vorgelegt. Denn dem Zugang zu freiem Internet komme in einer digitalen Gesellschaft eine große Bedeutung zu. „In der Digitalisierung steckt ein enormes Potenzial der gesellschaftlichen Teilhabe und Wissensvermehrung“, heißt es in dem Antrag.
„Eine Angst vor Abmahnungen“
„Es kann nicht sein, dass Deutschland an etwas scheitert, was in anderen Ländern üblich ist“, mahnte Professor Michael Rotert, vom Verband der deutschen Internetwirtschaft. Er selbst betreibe rund 2.500 Hotspots und habe letztes Jahr über 144 Abmahnungen bekommen. Es müsse möglich sein, so Rotert, dass kleine Unternehmen WLAN anbieten können, ohne gleich um ihre Existenz zu befürchten.
Auch Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, sprach von einer Angst, die bei Hotels, Cafés, Volkshochschulen und anderen „Nebenbei-Providern“, wie er diese Anbieter von offenen Netzwerken nennt, umgeht: „Eine Angst vor Abmahnungen.“ Denn die derzeitige Rechtsprechung befreie nur die klassischen Provider wie Kabel Deutschland oder t-online von der Störerhaftung, nicht jedoch die kleinen privaten Anbieter. Deshalb „herrscht Funkstille auf den deutschen Bürgersteigen“.
Kein Handlungsbedarf bei Störerhaftung
Dr. Christoph Clément von Kabel Deutschland stellte das Projekt „Public Lan“ vor, welches derzeit in Berlin und Potsdam läuft. Er sehe keine Notwendigkeit politisch zu handeln, verstehe jedoch das Bedürfnis nach Rechtssicherheit. Dennoch dürfe die einfache Nutzbarkeit nicht zunichte gemacht werden. Zudem sei es schwierig, öffentliche Plätze zu finden, an denen Hotspots aufgebaut werden können, kritisierte Clément.
Rund acht Millionen Hotspots betreibt Fon Wireless schon heute – ein Unternehmen, welches so flächendeckend den Zugang zum Internet ermöglichen möchte. Alexander Purreger von Fon Wireless erklärte in der Expertenanhörung: „Die Störerhaftung steht nicht im Konflikt mit offenen Wifi-Netzen.“ Deshalb sah auch Purreger keinen Bedarf für weitreichende Änderungen, lediglich für rechtliche Implementierungen. (ldi/13.05.2013)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin
- Dr. Christoph Clément, Kabel Deutschland, München
- Alexander Purreger, FON Wireless Ltd., London
- Prof. Michael Rotert, Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco)