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Ernährung

Aufgaben und Arbeit des Ausschusses

Dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (EL-Ausschuss) unter dem Vorsitz von Alois Gerig (CDU/CSU) gehören 34 Mitglieder aus den vier im Bundestag vertretenen Fraktionen an – die CDU/CSU stellt 17 Mitglieder, die SPD 11 Mitglieder, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jeweils 3 Mitglieder. Seine fachliche Zuständigkeit korrespondiert in der Regel auf der Seite der Bundesregierung mit der des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Mit den Begriffen „Ernährung und Landwirtschaft“ ist ein umfangreiches Themenspektrum für die Arbeit des EL-Ausschusses verbunden. Im Bereich der „Ernährung“ zum Beispiel beschäftigt sich der EL-Ausschuss mit Fragen der gesunden Ernährung, dem Umgang und dem Handel mit Lebensmitteln sowie der Sicherheit und der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die globale Ernährungssicherung und die internationale Zusammenarbeit im landwirtschaftlichen Bereich sind weitere große Herausforderungen.

 

Im Bereich „Landwirtschaft“ setzen sich die Mitglieder der EL-Ausschusses u. a. mit der nationalen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik der Europäischen Union (EU), der Agrarsozialpolitik und der Förderung des ländlichen Raumes auseinander. In Deutschland ist die Landwirtschaft, zu der ca. 288.000 Betriebe gehören, nach wie vor durch bäuerliche Familienbetriebe geprägt. Weitere bedeutende Themen des Ausschusses sind der Acker- und Pflanzenbau, der ökologische Landbau, der Pflanzenschutz und die „Grüne Gentechnik“. Der EL-Ausschuss widmet sich in seiner Arbeit intensiv Fragen der Tiergesundheit, des Tierwohls, des Tierschutzes und dem Umgang mit Tierseuchen. Nachwachsende Rohstoffe und die Nutzung von Biomasse zur Erzeugung erneuerbarer Energien nehmen in der Ausschussarbeit eine immer bedeutendere Rolle ein. Aber auch der Garten- und Weinbau, der Wald, die Holz- und Forstwirtschaft, die Jagd sowie Fischerei und Meerespolitik sind zentrale Themenstellungen des EL-Ausschusses. Einen besonderen Stellenwert in der Ausschussarbeit nimmt der vergemeinschaftete Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wie auch der der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)  der EU ein. In der 18. Wahlperiode nimmt u. a. die nationale Umsetzung der Beschlüsse der EU zur GAP aus dem Jahr 2013 für die Förderperiode 2014 bis 2020 eine Aufgabe mit nicht zu unterschätzender Tragweite ein. Für die Agrarförderung stehen an EU-Mitteln im Zeitraum bis 2020 jährlich ca. 6,2 Milliarden Euro für Deutschland zur Verfügung. Hierbei wird der EL-Ausschuss darauf achten, dass die neuen Regelungen der Agrarpolitik der EU zeitnah und unbürokratisch für die Landwirte in Deutschland umgesetzt werden. Im Bereich der Fischereipolitik der EU setzen sich die Mitglieder des EL-Ausschusses dafür ein, dass bei der Umsetzung der Reform der GFP das Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung aller Fischbestände entschlossen eingehalten wird, um die Zukunft der deutschen und der Fischerei der anderen EU-Mitgliedstaaten, des Handels und der Fisch verarbeitenden Industrie langfristig zu sichern.

 

Die Ausschusssitzungen bilden den Schwerpunkt der Ausschussarbeit; hier werden die Gesetzentwürfe, Anträge, Unterrichtungen und EU-Vorlagen beraten, die dem EL-Ausschuss vom Plenum des Bundestages federführend oder zur Mitberatung überwiesen worden sind. Daneben werden die Ausschussmitglieder durch Berichte der Bundesregierung bzw. des BMEL über aktuelle ernährungs- und landwirtschaftliche Fragen informiert. So gibt es regelmäßig einen Bericht dieses Bundesministeriums über die In-halte und Ergebnisse der Tagungen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei der EU (Agrar- und Fischereirat) sowie weitere Berichte, die auf Anforderungen der Fraktionen im Ausschuss zurückgehen. In öffentlichen Anhörungen lädt der EL-Ausschuss externe Sachverständige ein, um sich zu im Beratungsprozess befindlichen Gesetzentwürfen oder Anträgen zum Beispiel noch intensiver über die diesen zugrundeliegenden Themen zu informieren. Zudem treffen sich Mitglieder des EL-Ausschusses im Rahmen sogenannter Berichterstattergespräche mit Vertretern von Verbänden, Initiativen und Nichtregierungsorganisationen, um bestimmte Themen vertiefend zu erörtern. Auch der Austausch mit ausländischen Parlamentariern und Regierungsvertretern spielt eine wichtige Rolle in der Ausschussarbeit. Neben ausführlichen Gesprächen in den Räumen des Bundestages führt der EL-Ausschuss auch Delegationsreisen – mit in der Regel sieben Parlamentariern – ins Ausland durch, bei denen sich seine Delegationen über aktuelle Fragen, Entwicklungen und Herausforderungen in der Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik der jeweiligen Länder informieren.