Deutscher Bundestag - Archiv
© Hans-Werner Kammer/ Marion Erdwiens
Hans-Werner Kammer, CDU/CSU
Baukaufmann
Abgeordnetenbüro
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Juni 1948 in Varel; evangelisch-lutherisch; verwitwet; ein Kind.
Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, Weiterbildung zum staatlich anerkannten Bilanzbuchhalter.
1970 bis 2005 in einem großen Bauunternehmen in Wilhelmshaven als Baukaufmann tätig, davon 30 Jahre als Prokurist und kaufmännischer Leiter in verantwortlicher Position.
Vorsitzender des Senioren- und Pflegeheims Osterforde.
Seit 1974 Mitglied der CDU, seit 1974 Vorstandsmitglied der CDU Zetel, 1976 bis 1992 dort Vorsitzender, Vorsitzender der CDU-Friesland zwischen 2002 und 2010. 1976 bis 1998 Mitglied des Gemeinderates in Zetel, 1981 bis 1991 dort Bürgermeister, 1980 bis 2011 Mitglied des Kreistages Friesland, dort zwischen 2001 und 2011 Vorsitzender der CDU-Fraktion.
Mitglied des Bundestages zwischen 2005 und Oktober 2009, sowie seit April 2010.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen- Wahlkreis 026: Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
- Senioren- und Pflegeheim Osterforde gemeinnützige GmbH, Bockhorn,
- Vorsitzender des Aufsichtsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.