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Coach Führung und Verantwortung SPD
Geboren am 9. Oktober 1970 in Neuwied; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.
1985 Hauptschulabschluss; 1985 Einstieg ins elterliche Unternehmen; 1994 Heirat und Selbstständigkeit im Schaustellergewerbe mit dem Erwerb einer Achterbahn;
2001 Beginn Mitgliedschaft im Unternehmerinnen Netzwerk „FairNet“; 2009 Erweiterung des Betriebes durch eine Riesenrutsche;
2012 Eintritt in die SPD; 2012 Abschluss Weiterbildung ILS Personal-Coach und Psychologische Beraterin; 2013 Abschluss Weiterbildung ILS zum Business-Coach; 2014 Abschluss Weiterbildung Ich-rede-Akademie Isabel Garcia zur Kommunikationstrainerin; 2015 Beginnende Selbstständigkeit als Coach für Führung und Kommunikation, Vortragsrednerin, Veranstalterin; 2015 Mentee im Programm „FrauenMachtPolitik“; 2016 Wahl in den Gemeinderat Weyhe, Beisitzerin im Ortsverinsvorstand; 2016 Erweiterung des Schaustellerbetriebes durch ein Weihnachtsmarktgeschäft; 2018 Weiterbildung und Zertifizierung zum Reiss Motivation Master beim Institut für Persönlichkeit, Köln; 2018 Verkauf der Achterbahn; 2019 Verkauf der Rutsche; 2020 Entwicklung des Programms „Echt Führen“ für Führungskräfte; 2020 Gründung der „Genossenschaft Zukunftsfähighoch3 eG Institut für Personalentwicklung im Landkreis Diepholz“ mit zwei weiteren Unternehmerinnen; 2020 Entwicklung des Ladies Mentoring-Programms „Herzsiegerin.de“ zusammen mit Kirsten Schmiegelt; 2021 Wahl als Aufsichtsratsvorsitzende der „Zukunftsfähighoch3 eG“;
2021 Wahl in den Deutschen Bundestag.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Niedersachsen
Wahlkreis 033: Diepholz – Nienburg I
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.